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15 Monate Gefängnis bedingt für drei ehemalige Skins

Donnerstag, 3. Juli 2003 / 13:12 Uhr

Zurzach - Zu 15 Monaten Gefängnis, bedingt auf vier Jahre, hat das Bezirksgericht Zurzach AG drei junge Schweizer verurteilt. Die ehemaligen Skinheads hatten im März 2002 in Klingau AG einen damals 17-jährigen Türken lebensgefährlich zusammengeschlagen.

Das Verschulden der ehemaligen Skins sei schwer, befand das Gericht.

Damit erhöhte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft knapp. Diese hatte für zwei der Täter 14 Monate und für den dritten 15 Monate wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung, Angriff und Tätlichkeit gefordert. Die zuständige Gerichtschreiberin bestätigte eine entsprechende Meldung der Aargauer Zeitung.

Das Verschulden sei schwer, befand das Gericht. Objektiv gesehen sei die Körperverletzung schwer gewesen, das habe ein Arztzeugnis bestätigt. Die damals 18-jährigen Schweizer hätten damit rechnen müssen, dass sie den Türken schwer verletzen. Die vierjährige Probezeit sei für die drei sicher kein Problem, da sie sich aus der Skinheadszene verabschiedet hätten, begründete das Gericht.

Die Verteidigung beantragte sechs Monate Gefängnis, bedingt auf zwei Jahre. Der Tatbestand der schweren Körperverletzung sei nicht gegeben, sondern nur Tätlichkeit. Dem Opfer hat das Gericht 3000 Franken Schadenersatz und 12 000 Franken Genugtuung zugesprochen. So viel hatte der Anwalt gefordert.

Die drei Täter schlugen mit einem Hammerstiel, schweren Stiefeln und den Fäusten auf das Opfer ein, als dieses bereits am Boden lag. Dabei verletzten sie den Türken vor allem am Kopf.

Die drei Lehrlinge hatten im März vor einem Jahr vor dem Elephanten Pub in Klingnau AG zwei jugendliche Türken angepöbelt, verfolgt und auf der Strasse brutal zusammengeschlagen. Der Ältere verblutete dabei fast. Nur weil ein Passant den Schwerverletzten sofort ins Spital brachte, überlebte er.

(bsk/sda)