RECHT
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Abendarbeit bis 23 Uhr in Bahnhöfen

Dienstag, 17. Februar 2004 / 19:29 Uhr

Bern - Die Läden in grösseren Bahnhöfen und in Flughäfen sollen Verkaufspersonal mit dessen Einverständnis auch sonntags beschäftigen dürfen. Das hat die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) beschlossen.

Hintergrund sind Bundesgerichtsurteile, die die Beschäftigung von Verkaufspersonal in Zürcher Bahnhöfen rügten.

Die Kommission debattierte auf Grund einer parlamentarischen Initiative von Rolf Hegetschweiler (FDP/ZH), der das Plenum mit 87 zu 43 Stimmen Folge gegeben hatte. Hintergrund sind Bundesgerichtsurteile, die die Beschäftigung von Verkaufspersonal in Zürcher Bahnhöfen rügten.

Wie Präsident Fulvio Pelli (FDP/TI) erklärte, ergänzte die Kommission das Arbeitsgesetz um die Sonntagsarbeit in Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetrieben in Bahnhöfen und Flughäfen, die auf Grund des grossen Reisendenverkehrs Zentren des öffentlichen Verkehrs sind.

Das Arbeitsgesetz erlaubt Abendarbeit bis 23 Uhr. Mit 14 zu 6 Stimmen abgelehnt wurde eine von der Verwaltung vorgeschlagene Öffnungszeit bis 1 Uhr früh. Die Vorlage, die am 4. März im Plenum behandelt wird, wurde mit 16 zu 8 Stimmen verabschiedet.

Zudem hat die WAK beschlossen, das das Gesetz gegen die Schwarzarbeit nicht in die Märzsession kommt. Die Kommission hat eine zweite Lesung beschlossen, weil sie sich in wichtigen Fragen nicht einigen konnte.

Alle waren unzufrieden, sagte Kommissionspräsident Fulvio Pelli (FDP/TI) vor den Medien. Schliesslich wurde das Gesetz in einem Zufallsentscheid mit 7 zu 4 Stimmen bei 11 Enthaltungen abgelehnt. Die Kommission mache sich nun bis zur Sommersession auf die Suche nach einem breiteren Konsens, sagte Pelli.

Das Schwarzmarktgesetz sei sehr kompliziert, weil es viele Bereiche beinflusse, sagte Pelli. Umstritten sei insbesondere noch das Mass der von einer Subkommission angestrebten administrativen Vereinfachungen. Die zweite Lesung sei einstimmig beschlossen worden.

(bert/sda)