ABSTIMMUNGEN/WAHLEN
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Ärzte wehren sich gegen Aufhebung des Kontrahierungszwangs

Freitag, 2. Mai 2003 / 13:00 Uhr

Bern - Die Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) droht mit dem Referendum, falls das Parlament bei der 2. Revision des Krankenversicherungsgesetzes den Kontrahierungszwang abschafft. Sie zieht hierfür bereits einen speziellen Mitgliederbeitrag ein.

Die Kassen sollen frei wählen, mit welchen Ärzten sie zusammenarbeiten wollen.

Der Entscheid für ein allfälliges Referendum wurde von der am Mittwoch in Solothurn versammelten Ärztekammer der FMH einstimmig gefasst.

Über die tatsächliche Lancierung des Referendums werde erst entschieden, wenn die Revision unter Dach sei, voraussichtlich im Herbst, sagte FMH-Sprecher Reto Steiner auf Anfrage.

Die Ärzteschaft mache sich keine Illusionen mehr über das Beibehalten des Kontrahierungszwangs, erklärte Steiner. Sie würde jedoch gegebenenfalls auf ein Referendum verzichten, wenn das Parlament nur an den Anwendungsmodalitäten des Vetragszwangs feilen würde.

Gemäss der Formel des Ständerats sollen die Kantone eine Anzahl Ärzte bestimmen, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Kassen sollen frei wählen, mit welchen Ärzten sie zusammenarbeiten wollen, müssten aber zumindest mit den von den Kantonen bestimmten Ärzten zusammenarbeiten. Der Nationalrat befasst sich voraussichtlich im Juni mit dem Thema.

(bsk/sda)