Anklage gegen Skyguide-Mitarbeiter Montag, 7. August 2006 / 15:00 Uhr
Winsterthur - Acht Mitarbeiter von Skyguide müssen sich wegen der Flugzeugkatastrophe von Überlingen vor Gericht verantworten.
Beim Flugunglück in Überlingen kamen 71 Menschen ums Leben.
Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat beim Bezirksgericht Bülach Anklage erhoben, wie sie am Montag mitteilte. Die Anklage erfolgt gegenüber allen acht Angeklagten der Schweizer Flugsicherung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs. Es werden Freiheitsstrafen zwischen 6 und 15 Monaten beantragt
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft führten «pflichtwidrige Unterlassungen» der Skyguide-Mitarbeitenden am 1. Juli 2002 zum Zustammenstoss zweier Flugzeuge. Die Angeklagten weisen die Verantwortung für die Flugzeugkatastrophe mit 71 Toten zurück.
Organisatorische Mängel
Vorgeworfen werden den acht Angeklagten organisatorische Mängel im Zusammenhang mit der Einmannbesetzung im Kontrollzentrum von Skyguide am Flughafen Zürich in der Unglücksnacht.
Ausserdem sollen die in der Nacht Dienst leistenden Fluglotsen ungenügend über laufende technische Arbeiten informiert gewesen sein. Gemäss Anklage hatten die Wartungsarbeiten einen massgeblichen Einfluss auf die Kommunikations- und Radarsysteme.
Gegen leitende Angestellte
Die Anklage richtet sich gegen drei leitende Angestellte, die in Zürich tätig sind oder waren. Für diese Kaderleute von Skyguide fordert die Staatsanwaltschaft Gefängnisstrafen von bis zu 15 Monaten.
Geringere Freiheitsstrafen drohen zwei Angestellten, die in der Unglücksnacht für technische Arbeiten zuständig waren, sowie drei weiteren Skyguide-Leuten in untergeordneter Stellung. In diesen Fällen beantragt die Anklage Strafen von mindestens 6 Monaten.
Rossier ausserhalb Verfahren
Die Strafverfahren gegen die Spitze der Schweizer Flugsicherung waren bereits in einem Anfangsstadium eingestellt worden. So fiel Skyguide-Chef Alain Rossier früh aus der Strafuntersuchung.
(ht/sda)
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