RECHT
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Asche eines toten Schweden darf nicht in mehrere Gräber

Sonntag, 30. Dezember 2007 / 15:43 Uhr
aktualisiert: 16:01 Uhr

Helsingborg - Ein schwedisches Elternpaar darf seinem toten Sohn nicht den letzten Wunsch erfüllen und die Asche des Kindes an zwei verschiedenen Orten bestatten.

Die Asche soll nun ungeteilt beim Grab des Grossvaters in Stockholm beigesetzt werden. (Archivbild)

Nach heimischen Behörden und Gerichten hat nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Luxemburg einen entsprechenden Antrag abgewiesen, berichtete die Zeitung «Helsingborgs Dagblad».

Der Sohn hatte vor drei Jahren im Alter von 26 Jahren Selbstmord begangen. Im Abschiedsbrief wünschte er sich, dass eine Hälfte seiner Asche neben dem Grab seines schwedischen Grossvaters in Stockholm und die andere bei den Grosseltern väterlicherseits in Finnland bestattet werden sollte.

Die Eltern zogen gegen einen ablehnenden Bescheid der zuständigen Friedhofsbehörde vor Gericht. Sie gewannen in der ersten und verloren in der zweiten sowie dritten Instanz. Ihre Klage vor dem EU-Gerichtshof für Menschenrechte als letzte Hoffnung blieb erfolglos.

Die während des Rechtsstreites in einer Kirchenkapelle in zwei Behältern aufbewahrten Überreste des Sohnes nahm das Ehepaar über Weihnachten mit nach Hause. Die Asche soll nun ungeteilt beim Grab des Grossvaters in Stockholm beigesetzt werden.

(tri/sda)