EU-POLITIK
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Auslieferungsabkommen zwischen USA und EU

Freitag, 6. Juni 2003 / 17:07 Uhr

Luxemburg - Die USA bekommen künftig leichteren Zugriff auf Terroristen und andere Straftäter in Europa. Das sieht ein Rechtshilfe- und Auslieferungsabkommen der Europäischen Union mit den USA vor.

US-Justizminister John Ashcroft.

US-Präsident George W. Bush hatte ein solches Abkommen nach den Terrorangriffen auf die Wunschliste der Amerikaner gesetzt. Die nun beschlossenen Bestimmungen gelten aber für alle Straftaten, die mit einem Jahr Haft oder mehr bestraft werden können.

Der Text soll beim EU-USA-Gipfel am 25. Juni in Washington unterzeichnet werden. Die Justizminister der 15 EU-Staaten haben dem Abkommen nach monatelangen Verhandlungen zugestimmt.

Für die Europäer war bei dem Abkommen wesentlich, dass kein ausgelieferter Straftäter in den USA mit dem Tode bestraft wird. Ein Artikel des in Luxemburg beschlossenen Vertragstextes regelt dies entsprechend.

Ein Staat darf die Auslieferung eines Verdächtigen demnach ablehnen, wenn die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe nicht auszuschliessen ist. Bei der Rechtshilfe in Strafsachen darf ein Staat ausserdem bestimmte Sicherheiten zum Schutz der übermittelten Daten verlangen.

Frankreich setzte in Nachverhandlungen mit US-Justizminister John Ashcroft eine Formulierung durch, die eine Anklage der Beschuldigten vor Sonder- oder Militärgerichten verhindern soll. Wir haben einen Text erreicht, der uns besser erscheint, sagte der französische Justizminister Dominique Perben.

Anders als beim europäischen Haftbefehl müssen die Vertragspartner beim Auslieferungsabkommen mit den USA keine eigenen Staatsbürger überstellen.

(bert/sda)