Basel: DNA-Spuren als Beweis - 16 Jahre Zuchthaus für Mord Freitag, 27. April 2001 / 19:27 Uhr aktualisiert: 19:59 Uhr
Basel - Wegen Vergewaltigung und Mordes hat das Basler Strafgericht einen 35-jährigen zu 16 Jahren Zuchthaus verurteilt. Der nicht geständige Angeklagte wurde auf Grund von DNA-Spuren am Mordinstrument - eine Regenschirmkordel - für schuldig befunden.
Gestützt auf Indizien folgte das Gericht der Anklage. Es befand
den Angeklagten für schuldig, am 9. April 2000 eine 50-jährige Frau
in ihrer Wohnung vergewaltigt und getötet zu haben. Täter und Opfer
hatten einander kurz zuvor in einem Restaurant kennen gelernt.
DNA-Spuren als Hauptindiz
Hauptindiz waren DNA-Spuren an den Enden der Regenschirmkordel,
mit der das Opfer erdrosselt worden war. Neben jenen des Opfers
seien keine anderen DNA-Spuren vorhanden gewesen, befand das
Gericht. Der Angeklagte habe auch Spuren beseitigt. Ein späterer
Besucher hätte keinen Grund gehabt, dies zu tun, wie der Angeklagte
behauptete.
Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte die Stummel der
von ihm gerauchten Zigaretten mitgenommen hatte. Im Abfall fanden
sich nur Stummel der Zigarettenmarke des Opfers. Ein späterer
Besucher hätte, da kein Grund dazu bestand, seine Stummel liegen
lassen. Ein Dritttäter scheide also aus.
Vergewaltigte zum Schweigen gebracht
Schwieriger als beim Tötungsdelikt präsentierte sich für das
Gericht die Ausgangslage bei der Vergewaltigung. Nach Meinung der
Strafkammer war die Vergewaltigung nicht nur eine Erklärung für die
Tötung, sondern auch spurenmässig belegt.
Verletzungen des Opfers, vor allem aber ein grosses Hämatom als
Folge eines brutalen Bisses in die Brust, liessen auf Gewalt beim
Sexualakt schliessen. Zweck der Tötung sei es gewesen, die Zeugin
dieses Verbrechens zum Schweigen zu bringen.
Beim Tötungsdelikt handle es sich um einen klaren Mord, sagte
der Gerichtspräsident. Die besondere Skrupellosigkeit äussere sich
im Zweck der Tat, in der Art des Vorgehens und in der
Kaltblütigkeit gleich nach der Tat, lautet zusammengefasst die
Begründung des Gerichts.
Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte nicht nur wegen Mordes
und Vergewaltigung, sondern auch wegen mehrfacher versuchter
schwerer Körperverletzung und mehrfachen versuchten Verbreitens
menschlicher Krankheiten. Der HIV-positive Mann hatte wiederholt
mit seiner Freundin ungeschützt Sexualverkehr gehabt.
Die Verteidigung hatte mangels Beweises auf Freispruch in den
beiden Hauptanklagepunkten plädiert. Der Angeklagte appellierte
sofort gegen das Urteil.
(ba/sda)
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