RECHT
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Bedingte Strafen für Hells Angels

Dienstag, 18. September 2012 / 14:42 Uhr
aktualisiert: 21:47 Uhr

Bellinzona - Das Bundesstrafgericht hat den Ex-Präsidenten der Zürcher Hells Angels am Dienstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zwei mitangeklagte Mitglieder des Motorradklubs erhielten ebenfalls bedingte Strafen, gegen den dritten wurde das Verfahren eingestellt.

Ex-Chef der Zürcher Hells Angels zu bedingter Strafe verurteilt

Der hauptbeschuldigte frühere Präsident der Zürcher Hells Angels, der den Klub 2004 verlassen musste, wurde wegen Marihuana-Transport und -Geschäften, versuchter Erpressung sowie versuchter Freiheitsberaubung und Entführung schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Ein Lausanner Hells Angel wurde für seine Mithilfe bei den Marihuana-Transporten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Ein Deutschschweizer Hells Angel kassierte eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 30 Franken wegen versuchter Entführung und Freiheitsberaubung.

Gegen den vierten Beschuldigten wurde das Verfahren eingestellt. Ihm wurden 9800 Franken Genugtuung zugesprochen.

Mildere Strafen als von BA gefordert

Die vom Gericht ausgesprochenen Strafen liegen deutlich unter den Anträgen der Bundesanwaltschaft (BA), die insbesondere für den Ex-Präsidenten eine unbedingte Strafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert hatte. Die Verteidiger ihrerseits hatten für ihre Mandanten Freisprüche verlangt.

Die BA hatte bei den Zürcher Hells Angels 2003 und 2004 umfangreiche Telefonabhörungen und Raumüberwachungen durchgeführt. Anschliessend wurden in einer grossangelegten und medienwirksamen Aktion Hausdurchsuchungen und Verhaftungen vorgenommen.

Ihren ursprünglichen Ermittlungsansatz der organisierten Kriminalität musste die BA 2010 definitiv fallen lassen, da sich der Verdacht nicht erhärten liess. Sie nahm in der Folge nur fünf einzelne Exponenten des Klubs ins Visier.

 

(fest/sda)


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