RECHT
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Bundesanwaltschaft stellt Verfahren gegen Rütlibomber ein

Dienstag, 18. Oktober 2011 / 20:45 Uhr
aktualisiert: 21:06 Uhr

Bern - Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen den einzigen Verdächtigen des Rütli-Anschlags eingestellt. Am 1. August 2007 war nach der Feier mit Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ein Sprengsatz detoniert.

Dass sich die Ermittlungen auf ihn als Alleintäter konzentrierten, sei bedauerlich.

Die Sprecherin der Bundesanwaltschaft (BA), Walburga Bur, bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht von 20 Minuten online. Die BA habe die Strafuntersuchung zum Sprengkörper abgeschlossen und am 11. Oktober die Einstellung verfügt.

Die Straftatbestände haben sich laut Bur «nicht erhärten lassen, oder die Privatkläger zogen ihre Anträge zurück». Gebüsst wird der Mann lediglich im Zusammenhang mit einem anderen Fall - wegen Übergabe von Sprengstoffen und Drohung gegen Beamte.

Der Mann, in Medien und Volksmund Rütlibomber genannt, war im Januar 2008 in Untersuchungshaft gesetzt worden. Diese wurde mehrfach verlängert, bis er schliesslich im Dezember 2008 auf freien Fuss gesetzt wurde. Das Verfahren war bereits am 8. August 2007 eröffnet worden; bis zur Festnahme des Tatverdächtigen richtete es sich gegen Unbekannt.

Auf einen Alleintäter konzentriert

Der Anwalt des Mannes, Alexander Feuz, zeigte sich gegenüber der Nachrichtenagentur sda «erleichtert» über die Einstellung. Er habe im Verfahren Unsauberkeiten geortet und gerügt: Zum einen hätten sich die Ermittlungen einseitig auf seinen Mandanten konzentriert, zum anderen sei sein Mandant durch einzelne Medien vorverurteilt worden.

Die Fokussierung auf den Mann wird auch in der Einstellungsverfügung gerügt, die der sda auszugsweise vorliegt. Dass sich die Ermittlungen auf ihn als Alleintäter konzentrierten, sei bedauerlich, «weil damit verpasst wurde, die Ermittlungen in eine andere, eventuell erfolgreichere Richtung zu lenken».

Laut Verfügung basierte diese Beschränkung nicht zuletzt auf einem Schreiben des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP), das jedoch keinen konkreten Hinweis auf eine Beziehung des Beschuldigten zu den eigentlichen Taten enthalten habe. Laut Feuz hat der DAP unrichtige Informationen aus Kanada trotz Berichtigung Dritter weiter verbreitet.

(fest/sda)


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