Das Tram hat immer Vortritt Dienstag, 6. September 2005 / 17:28 Uhr aktualisiert: 18:05 Uhr
Zürich - Wer kennt es nicht: Noch schnell vor dem 9er die Strasse überqueren oder sich auf dem Fussgängerstreifen gegenüber dem 3er im Recht zum Vortritt wähnen. Mit einer Kampagne wird in Zürich nun auf den Vortritt der Trams aufmerksam gemacht.
 Grund für diese Sonderstellung sei der lange Bremsweg.
Ziel der gemeinsamen Kampagne der Zürcher Stadtpolizei, der Verkehrsbetriebe (VBZ) und der Dienstabteilung Verkehr ist es, die Anzahl der Unfälle und Fastunfälle zwischen Fussgängern und Trams zu reduzieren, wie es vor den Medien in Zürich hiess. Solche Unfälle würden in den seltensten Fällen glimpflich enden.
Das Tram hat in der Schweiz immer Vortritt. Rechtlich gesehen ist es wie eine Eisenbahn. Nicht nur gegenüber Autos, sogar Personen auf dem Fussgängerstreifen gegenüber ist das Tram vortrittsberechtigt. «Grund für diese Sonderstellung ist der lange Bremsweg», sagte Andreas Türler, Vorsteher des Departements der Industriellen Betriebe, in Zürich.
Heftiger Aufprall
Er machte darauf aufmerksam, dass ein Tram einen mindestens dreimal längeren Bremsweg hat als ein Personenwagen. Ein Tramzug mit Anhänger wiegt rund 70 Tonnen, was auch bei geringerer Geschwindigkeit zu einem ungleich heftigeren Aufprall mit grösserem Schaden führt.
2004 kam es in Zürich zu 26 Kollisionen zwischen Zufussgehenden und Trams. Drei verliefen tödlich. Dies entspricht gemäss der Zürcher Polizeivorsteherin Esther Maurer der Hälfte aller im Strassenverkehr in der Stadt tödlich verletzten Fussgängerinnen und Fussgänger.
(bert/sda)
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