Drogensüchtiger wegen tödlicher Heroin-Spritze verurteilt Dienstag, 13. November 2001 / 19:34 Uhr
Biel - Das Kreisgericht Biel-Nidau hat einen 32-jährigen Drogensüchtigen wegen vorsätzlicher Tötung zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Er hatte einer sterbewilligen Frau eine tödliche Dosis Heroin gespritzt.
Das Gericht glaubte dem Angeklagten, dass die psychisch kranke
27-Jährige nichts von ihrem Todeswunsch gesagt, sondern ihn nur
gefragt hatte, ob er ihr einen 'Schuss' setze. Er hätte jedoch
merken müssen, dass sie noch nie Heroin gespritzt hatte und die
hohe Dosis deshalb für sie gefährlich war.
«Der Angeschuldigte hat den Tod der Frau nicht gewünscht, aber ihn
eventualvorsätzlich in Kauf genommen», erklärte Gerichtspräsidentin
Cornelia Apolloni. Deshalb sei er der vorsätzlichen Tötung
schuldig.
Spätestens während der Injektion habe der Drogensüchtige aus
Bemerkungen der Unbekannten deren Absicht erkennen müssen. Trotzdem
habe er nichts zu ihrer Rettung unternommen. Stattdessen
konsumierte der Angeklagte die ihm versprochene Hälfte der Droge
und begab sich in ein Restaurant.
Der Angeschuldigte hatte sich beklagt, die Frau habe ihn
missbraucht, um sich umzubringen. Das Gericht räumte ein, dass das
Opfer sich in einem psychischen Tief befand und entschlossen
versuchte, seinem Leben eine Ende zu bereiten. Das Verschulden sei
eher gering, auch was die Drogendelikte betrifft.
Das Kreisgericht folgte dem psychiatrischen Gutachten, welches
wegen der Drogensucht von einer in leichtem bis mittleren Grad
verminderten Zurechnungsfähigkeit ausgeht und eine stationäre
Therapie empfiehlt. Es milderte die Strafe um einen Drittel und
schob sie zugunsten der Therapie auf.
(kil/sda)
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