UNGLÜCKSFÄLLE UND VERBRECHEN
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Drogensüchtiger wegen tödlicher Heroin-Spritze verurteilt

Dienstag, 13. November 2001 / 19:34 Uhr

Biel - Das Kreisgericht Biel-Nidau hat einen 32-jährigen Drogensüchtigen wegen vorsätzlicher Tötung zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Er hatte einer sterbewilligen Frau eine tödliche Dosis Heroin gespritzt.

Das Gericht glaubte dem Angeklagten, dass die psychisch kranke 27-Jährige nichts von ihrem Todeswunsch gesagt, sondern ihn nur gefragt hatte, ob er ihr einen 'Schuss' setze. Er hätte jedoch merken müssen, dass sie noch nie Heroin gespritzt hatte und die hohe Dosis deshalb für sie gefährlich war.

«Der Angeschuldigte hat den Tod der Frau nicht gewünscht, aber ihn eventualvorsätzlich in Kauf genommen», erklärte Gerichtspräsidentin Cornelia Apolloni. Deshalb sei er der vorsätzlichen Tötung schuldig.

Spätestens während der Injektion habe der Drogensüchtige aus Bemerkungen der Unbekannten deren Absicht erkennen müssen. Trotzdem habe er nichts zu ihrer Rettung unternommen. Stattdessen konsumierte der Angeklagte die ihm versprochene Hälfte der Droge und begab sich in ein Restaurant.

Der Angeschuldigte hatte sich beklagt, die Frau habe ihn missbraucht, um sich umzubringen. Das Gericht räumte ein, dass das Opfer sich in einem psychischen Tief befand und entschlossen versuchte, seinem Leben eine Ende zu bereiten. Das Verschulden sei eher gering, auch was die Drogendelikte betrifft.

Das Kreisgericht folgte dem psychiatrischen Gutachten, welches wegen der Drogensucht von einer in leichtem bis mittleren Grad verminderten Zurechnungsfähigkeit ausgeht und eine stationäre Therapie empfiehlt. Es milderte die Strafe um einen Drittel und schob sie zugunsten der Therapie auf.
(kil/sda)