EU-POLITIK
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EU verlangt Abschaffung der Steuerprivilegien

Dienstag, 13. Februar 2007 / 12:28 Uhr
aktualisiert: 16:17 Uhr

Brüssel/Bern - Die kantonalen Steuererleichterungen für gewisse Unternehmen sind für die EU-Kommission nicht mit dem bilateralen Freihandelsabkommen vereinbar. Brüssel will mit Bern eine «beidseitig akzeptable» Lösung suchen, erwähnt aber auch Schutzmassnahmen.

EU-Aussenkommissarin Benita Ferrero-Waldner sieht den Wettbewerb zwischen der Schweiz und der EU verzerrt.

In ihrem Beschluss betonte die EU-Kommission «die grosse Bedeutung dieser Angelegenheit im Hinblick auf die Schlüsselrolle des Abkommens und seines guten Funktionierens für die gesamten Beziehungen zur Schweiz».

Die Schweiz geniesse einen «bevorrechtigten Zugang» zum EU-Binnenmarkt, erklärte EU-Aussenkommissarin Benita Ferrero-Waldner. Daher müsse sie «die damit verbundenen Pflichten akzeptieren».

Firmen flüchten in die Schweiz

Auslöser der Kritik waren Klagen aus EU-Staaten und dem EU-Parlament: Viele Unternehmen hatten in den vergangenen Jahren ihren Sitz (oder Europasitz) in die Schweiz verlagert.

Dadurch sei vor allem den Nachbarstaaten Steuersubstrat entgangen, hiess es aus Kommissionskreisen. Hohe Wellen warfen vor allem Proteste aus Frankreich, nachdem Colgate-Palmolive 2003 ankündigte, den Europasitz in die Schweiz zu verlagern.

Argument Freihandelsabkommen

Konkret sieht die EU-Kommission die kantonalen Steuerreduktion für Holdings, Verwaltungs- und Gemischten Gesellschaften auf ausländischen Gewinnen als nicht vereinbar mit dem guten Funktionieren des Freihandelsabkommens an.

Die Steuererleichterungen seien eine staatliche Beihilfe, die den Wettbewerb verfälsche oder zu verfälschen drohe, urteilt die Kommission. Die Steuerbestimmungen der Kantone Schwyz und Zug werden als Beispiele angeführt.

Änderungen im Steuerrecht verlangt

Sie erwartet gemäss ihrem Beschluss, «dass die Schweiz diese Steuerregelungen aufhebt oder abändert, so dass die unterschiedliche Besteuerung von inländischen und ausländischen Einkünften beseitigt wird».

Explizit behält sie sich explizit das Recht vor, den EU-Staaten Schutzmassnahmen, konkret Wirtschaftssanktionen, vorzuschlagen. Doch die EU-Kommission hoffe, das sei nicht den Weg, den man einschlagen müsse, erklärte die zuständige Sprecherin der EU-Kommission.

(fest/sda)


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