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Eine neue Verfassung für den Kanton Luzern

Montag, 19. Dezember 2005 / 13:26 Uhr
aktualisiert: 15:10 Uhr

Luzern - Nach rund 130 Jahren soll der Kanton Luzern wieder eine neue Verfassung erhalten. Der Regierungsrat hat einen Entwurf vorgestellt, der das alte Grundgesetz modernisiert, aber nur in wenigen Punkten grundlegende Änderungen bringt.

Reformvorhaben hätten es im Kanton Luzern zur Zeit sehr schwer.

Die Regierung sei einen sehr pragmatischen Weg gegangen, sagte Justiz- und Sicherheitsdirektorin Yvonne Schärli vor den Medien. Reformvorhaben hätten es im Kanton Luzern zur Zeit sehr schwer.

Der Entwurf beginnt indes mit einer Neuerung. Erstmals soll eine Luzerner Verfassung wie die Bundesverfassung mit einer Präambel beginnen. Diese erinnert an die Verantwortung des Menschen vor Gott sowie gegenüber den Mitmenschen und der Natur.

Ämter nicht mehr genannt

Eine folgenreichere Neuerung ist, dass die Ämter als Gliederungsebene nicht mehr genannt werden. Wahl-, Verwaltungs- und Justizkreise können damit flexibler gebildet werden, weil sie nicht mehr deckungsgleich sein müssen.

Neben inhaltlichen Änderungen finden sich auch sprachliche Neuerungen. Grosser Rat und Schultheiss heissen neu Kantonsrat und Regierungspräsident. Neu bei der Justiz ist, dass Ober- und Verwaltungsgericht zum Kantonsgericht zusammengelegt werden.

Bestimmte Fragen offengelassen

Bei den politischen Rechten wird auf Neues (etwa konstruktives Referendum) verzichtet. Offen gelassen wird, ob die Gemeinden das Recht erhalten sollen, das Ausländerstimmrecht einführen zu können; dies sollen die Stimmberechtigten festlegen.

Nicht geregelt wird das Einbürgerungswesen. Auch die Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften soll auf Gesetzesstufe geregelt werden.

Der Verfassungsentwurf war von einer Kommission unter Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (CVP) zu Handen der Regierung erarbeitet worden. Nun haben Parlament und Volk das Wort. Passiert die Verfassung beide Hürden, tritt sie auf 2008 in Kraft.

(fest/sda)