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Erbschafts- und Schenkungssteuer sollen sinken

Montag, 30. April 2007 / 18:45 Uhr

Freiburg - Im Kanton Freiburg sollen die Erbschaftssteuern sinken. Das neue Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) führt zu Mindereinnahmen von rund 14 Prozent für den Kanton und von gegen 10 Prozent für die Gemeinden.

Das im neuen Gesetz soll alle Steuerpflichtigen steuerlich entlasten.

Im Kanton Freiburg sind Erbschaften und Schenkungen in direkter auf- und absteigender Linie sowie zwischen Ehegatten und registrierten Partnern steuerfrei. In den anderen Fällen hingegen steht Freiburg im interkantonalen Vergleich eher schlecht da.

Dies ist besonders bei Beträgen bis 500'000 Franken der Fall, wie es in einer Mitteilung heisst. Für Nichtverwandte zum Beispiel beträgt der Steuersatz 50 Prozent.

Das im neuen Gesetz vorgeschlagene Besteuerungssystem soll nun alle Steuerpflichtigen - Erben, Vermächtnisnehmer wie Schenkungsempfänger - steuerlich entlasten.

Erreicht wird diese Steuersenkung durch die Einführung eines Steuerfreibetrags bis 5000 Franken und durch die Einführung eines vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe des Vermögensanfalls abhängigen progressiven Steuersatzes.

Das neue Gesetz führt ausserdem die sogenannte «Hingabe an Erfüllungsstatt» ein. So können künftig Steuerschulden mit kulturellen Gütern von hohem künstlerischem, historischem oder wissenschaftlichem Wert anstatt mit Bargeld beglichen werden.

(li/sda)