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Erste Flüchtlingshelferin mit Brief und Siegel rehabilitiert

Mittwoch, 3. März 2004 / 16:24 Uhr

Bern - Aimée Stauffer-Stitelmann half in der Nazizeit Flüchtlingen und wurde dafür 1945 verurteilt. Die Rehabilitierungskommission der Räte hat nun vollumfänglich anerkannt, dass dieses Urteil annulliert wird.

Damit ist Stauffer-Stitelmann die Erste der Flüchtlingshelfer, deren Urteil beglaubigtermassen auf Grund eines seit Januar geltenden Bundesgesetzes aufgehoben wurde.

Das Bundesgesetz über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus rehabilitiert verurteilte Flüchtlingshelfer.

Der Kommission obliegt es zu bestätigen, dass die Urteile aufgrund der Flüchtlingshilfe erfolgt waren und dass - im konkreten Fall - Stauffer-Stitelmann damit unter die Kategorie der Rehabilitierten fällt.

Der Kommission liegen noch 27 weitere Gesuche vor. 26 Anträge reichte die Paul Grüninger Stiftung als Sammelgesuch ein, dazu kommt ein einzelnes Gesuch von Hinterbliebenen.

Die 79-jährige französisch-schweizerische Doppelbürgerin Stauffer-Stitelmann war 1945 in Genf von der Militärjustiz mit 15 Tagen scharfem Arrest bestraft worden, die mit 18 Tage Untersuchungshaft als verbüsst galten.

Während drei Jahren hat die damals ledige Stitelmann 15 Kinder, meist Waisen, in die Schweiz gebracht. Dazu half sie Flüchtlingen beim heimlichen Grenzübertritt nach Frankreich. Dabei wurde sie 1945 verhaftet und anschliessend verurteilt.

(bert/sda)