PARLAMENT
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Erste Fremdsprache muss nicht Landessprache sein

Dienstag, 25. September 2007 / 11:49 Uhr

Bern - Die Kantone sollen die erste Fremdsprache an ihren Schulen selber wählen. Der Ständerat hat am Dienstag die vom Nationalrat ins neue Sprachengesetz eingefügte Bestimmung, wonach eine Landessprache als erste Fremdsprache unterrichtet werden soll, dem Sprachfrieden in der Schweiz zuliebe wieder gestrichen.

Anita Fetz sieht das HarmoS-Konkordat als gangbaren Kompromiss.

Der Nationalrat hatte in der vergangenen Sommersession einiges Aufsehen erregt mit seinem Votum für eine Landessprache als erste Fremdsprache.

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) kritisierte den Entscheid als unzulässige Einmischung.

Auch mit dem neuen Bildungsartikel könne der Bund nicht bestimmen, wann welche Fächer im Lernprozess einsetzten.

Sie verwies auf das HarmoS-Konkordat, in dem zwei Fremdsprachen ab Primarschule vorgeschrieben sind - eine zweite Landessprache und Englisch.

Die Reihenfolge aber wird regional geregelt. Die Kompetenzen sollen am Ende der Schulzeit gleich sein.

Frühenglisch zum Teil bereits Tatsache

Diese Argumente setzten sich nun im Ständerat klar durch. Das HarmoS-Konkordat sei ein gangbarer Kompromiss, der nicht ohne Not geritzt werden solle, sagte Kommissionssprecherin Anita Fetz (SP/BS).

Einige Deutschschweizer Kantone hätten bereits Volksabstimmungen gemacht, sich für Frühenglisch entschieden und es auch eingeführt. Diese Kantone würden mit einer Vorschrift für eine Landessprache als erste Fremdsprache vor den Kopf gestossen, und ein Referendum wäre wahrscheinlich.

Zudem sei die Bestimmung kaum verfassungsgemäss. Weil der Kommission der Sprachenfrieden am Herzen liege und auch das Gesetz, das gerade von den Sprachminderheiten stark gewünscht werde, solle die Bestimmung gestrichen werden. Der Rat folgte dem Antrag mit 26 zu 8 Stimmen.

Kompromissvorschlag gefordert

Für die Lösung des Nationalrats hatte sich Gisele Ory (SP/NE) erfolglos eingesetzt. Sie mahnte, den langfristigen Zusammenhalt des Landes im Auge zu behalten.

Es sei zudem nicht sinnvoll, mit der leichteren Fremdsprache in der Schule zu beginnen. Auch Filippo Lombardi (CVP/TI) unterstützte Orys Antrag und regte an, wenigstens einen Kompromissvorschlag zu suchen.

Das Gesetz als Ganzes war nicht bestritten und wurde schliesslich ohne Gegenstimme angenommen. Selbst wer, wie Hermann Bürgi (SVP/TG), vom konkreten Nutzen nicht überzeugt war, würdigte immerhin das Signal zugunsten der Mehrsprachigkeit.

Allgemein wurde die Bedeutung der sprachlichen Vielfalt als wichtige Qualität des Landes gepriesen und deren Bedeutung für die schweizerische Identität betont.

Innerer Zusammenhalt fördern

Das neue Gesetz zum 1996 angenommenen Sprachenartikel in der Verfassung soll laut den Zweckartikeln die Viersprachigkeit «als Wesensmerkmal der Schweiz» stärken, den inneren Zusammenhalt des Landes festigen, die individuelle und institutionelle Mehrsprachigkeit fördern und Rätoromanisch und Italienisch als Landessprachen erhalten und fördern.

Es sieht beispielsweise eine Förderung von Austauschen von Schülern und Lehrern zwischen den Sprachregionen vor, Anstrengungen des Bundes zur Verbesserung der Sprachkenntnisse seines Personals, Bundesbeiträge für besondere Aufgaben an mehrsprachige Kantone und die Unterstützung eines wissenschaftlichen Kompetenzzentrums für Mehrsprachigkeit.

Der Entwurf zum Gesetz war nach einer parlamentarischen Initiative von Christian Levrat (SP/FR) von der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur ausgearbeitet worden.

Der Bundesrat hatte sich im April 2004 gegen ein Sprachengesetz ausgesprochen und hielt entsprechend auch den aktuellen Entwurf für unnötig. Das Gesetz geht nun zurück in den Nationalrat.

(rr/AP)


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