RECHT
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Ex-Pflegerinnen in Zürich vor Gericht

Donnerstag, 15. April 2010 / 09:06 Uhr
aktualisiert: 22:59 Uhr

Zürich - Von «monströsem» Verhalten hat der Geschädigtenvertreter im Zürcher Entlisberg-Prozess gesprochen. Seine Mandanten - betagte, demente Menschen - waren in entwürdigenden Situationen gefilmt worden. Die Verteidiger fanden diese Einschätzung reichlich übertrieben.

Eine der angeklagten Pflegerinnen.

Im Prozess vor dem Einzelrichter am Zürcher Bezirksgericht ging es um vier Frauen zwischen 23 und 33 Jahren, eine diplomierte Pflegefachfrau und drei Pflegeassistentinnen.

Vor Gericht erschienen allerdings nur zwei. Eine fehlte mit Arztattest, eine zweite unentschuldigt. Sie sei traumatisiert seit den Vorfällen, sagte ihr Anwalt.

Das Quartett hatte zusammen im Stadtzürcher Pflegeheim Entlisberg demente Patientinnen und Patienten betreut. Als Amüsement machten sie einige Handyfilme, auf denen sie ihre Schützlinge in demütigenden Situationen festhielten.

Hohe Strafen gefordert

Staatsanwalt Alexander Knauss klagte die vier der Verletzung der Privat- und Geheimsphäre durch Aufnahmegeräte an, zwei sind der mehrfachen Tatbegehung angeklagt. Er forderte bedingte Geldstrafen von 120 beziehungsweise 150 Tagen zu 60 bis 110 Franken. Zudem sollen die Frauen Bussen zwischen 500 und 1200 Franken zahlen.

Dem Geschädigtenvertreter geht dies zuwenig weit. Angesichts des «monströsen» Verhaltens verlangte er deutlich höhere Strafen, als in der Kompetenz des Einzelrichters liegen. Er beantragte deshalb die Überweisung des Falles an ein Kollegialgericht.

Das Gesetz sieht für mehrfaches Begehen der eingeklagten Taten bis zu 4 1/2 Jahre Freiheisentzug vor. Zudem forderte der Geschädigtenvertreter Genugtuungszahlungen von insgesamt 46'000 Franken. Das Geld soll Amnesty International Schweiz zu Gute kommen. Das Urteil wird voraussichtlich am Freitagnachmittag eröffnet.

(bert/sda)


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