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Ex-RAF-Terroristin Becker muss vor Gericht

Mittwoch, 28. Juli 2010 / 16:45 Uhr
aktualisiert: 19:22 Uhr

Stuttgart - Drei Jahrzehnte nach dem Anschlag auf den deutschen Generalbundesanwalt Siegfried Buback kommt die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wegen Verdachts auf Beteiligung erneut vor Gericht. Das Oberlandsgericht Stuttgart hat die Anklage gegen Becker zugelassen.

Verena Becker.

Der Prozess soll voraussichtlich Ende September beginnen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Laut Anklage wird Becker vorgeworfen, «Mittäterin» bei dem Anschlag auf Buback und dessen zwei Begleiter am 7. April 1977 gewesen zu sein. Die Täter hatten von einem Motorrad aus auf den Dienstwagen des deutschen Generalbundesanwalts geschossen.

Tatort ausgespäht?

Die heute 57-jährige Becker war laut Anklage «massgeblich an der Entscheidung» für das Attentat sowie dessen «Planung und Vorbereitung» beteiligt. Am Vortag des Attentats soll sie an der Ausspähung des Tatorts in Karlsruhe mitgewirkt haben.

Der Bundesanwaltschaft zufolge gibt es aber keine Anhaltspunkte dafür, dass Becker auch eines der beiden Mitglieder des Kommandos der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) war, das den Anschlag auf den Wagen Bubacks von einem Motorrad aus verübt hatte.

Der Termin zur Hauptverhandlung wurde noch nicht bestimmt. Mit dem Beginn sei voraussichtlich Ende September 2010 zu rechnen, teilte das Gericht mit.

Bereits einmal verurteilt

Die ehemalige Terroristin war 1977 knapp einen Monat nach dem Buback-Attentat zusammen mit dem damaligen RAF-Mitglied Günter Sonnenberg im baden-württembergischen Singen nach einer Schiesserei mit der Polizei gefasst worden.

Ein bereits damals gegen sie eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen des Buback-Mordes wurde 1980 eingestellt, da trotz Tatverdachts keine für eine Anklageerhebung ausreichenden Beweise vorlagen. Becker wurde aber noch im Dezember 1977 in einem anderen Verfahren wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes an sechs Personen zu lebenslanger Haft verurteilt. 1989 wurde sie dann begnadigt.

Indirekte Beteiligung

Im August 2009 wurde Becker erneut verhaftet, weil laut Bundesanwaltschaft ihre DNA-Spuren an RAF-Schreiben zu der Tat von 1977 gefunden worden waren. Sie wird seither verdächtigt, an der Ermordung Bubacks indirekt beteiligt gewesen zu sein.

 

(fest/sda)


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