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Facebook vor Gericht - Zweifel an Unterschrift

Mittwoch, 21. Juli 2010 / 16:04 Uhr
aktualisiert: 13. April 2011 / 08:17 Uhr

Der Amerikaner Paul Ceglia behauptet, dass der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg einen Vertrag unterschrieben habe, nach dem Ceglia 84 Prozent des sozialen Netzwerks Facebook zustehen. Nun wird vor dem New Yorker Gericht das Urteil gefällt.

Der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg.

Paul Ceglia reichte die Klage am 30. Juni 2010 gegen Facebook und Zuckerberg ein. Er behauptet, 2003 den Vertrag von Zuckerberg unterschrieben erhalten zu haben. Ceglias Anwalt fertigte eine Kopie des angeblichen Vertrages her und zeigte diesen bei der gestrigen Anhörung.

Vor zwei Wochen noch nannte ein Facebook-Sprecher die Klage «unseriös». Beim Gerichtstermin am Dienstag erklärte eine Facebook-Anwältin jedoch: «Im Moment sind wir uns nicht sicher, ob der Vertrag wirklich unterschrieben wurde.» Weiter meinte sie: «Zwischen Herrn Zuckerberg und Herrn Ceglia bestand ein Vertrag, denn Zuckerberg war sein Programmierer.»

Facebook sieht wenig Chancen, dass Ceglia den Prozess für sich entscheiden könnte, da Ceglia sechs Jahre lang geschwiegen hat und seine Ansprüche nun verjährt seien.

Ceglias gute Absichten

Ceglias Plan war es im Jahre 2003 in seinem Projekt «StreetFax» eine Datenbank zu entwickeln, in die man Strassenfotos herauf und herunterladen könne, dabei aber eine Eintrittsgebühr zahlen muss. Was ihm allerdings fehlte war ein Programmierer. Schliesslich wählte Ceglia Zuckerberg aus, da dieser gerade sein Studium bei Harvard begonnen hatte und für wenig Geld diesen Job übernahm. Zuckerberg soll aber Ceglia gegenüber erwähnt haben, dass er gerade ein Online-Jahresbuch für die Harvard-Studenten entwickle.

«Der Vertrag zwischen Ceglia und Zuckerberg umfasste die Vereinbarung, dass Zuckerberg die Programmierung des StreetFax übernimmt und Ceglia im Gegenzug in das Projekt von Zuckerberg investiert. Wer hätte jemals gedacht, dass es zu dem kommt, was es jetzt ist?», meinte Ceglias Anwalt.

 

(ade/news.ch mit Agenturen)


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