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Freispruch für Frank A. Meyer

Donnerstag, 29. August 2002 / 19:40 Uhr

Zürich - Die Ehrverletzungsklage des ehemaligen Expo-Finanzchefs Rudolf Burkhalter gegen den «SonntagsBlick» ist vom Zürcher Obergericht abgewiesen worden. Damit bestätigte es den Freispruch für Frank A. Meyer und zwei weitere Journalisten.

Anlass des Prozesses waren zwei Artikel im «SonntagsBlick» vom 12. September 1999. Der Beitrag des damaligen Chefredaktors Bernhard Weissberg und des Journalisten Rolf Cavalli «Trotz-Millionenaufträgen: Expo-Finanzdirektor versteuert null Franken» thematisierte das Gebaren des «umtriebigen Managers».

Und in einer Kolumne unter dem Titel «Melkmeister» warf Frank A. Meyer Burkhalter vor, seinen Firmen Millionenaufträge der Expo zugeschanzt zu haben.

Beide Artikel seien grundsätzlich ehrverletzend, weil sie ein umoralisches Verhalten von Burkhalter als Berufsmann und Steuerzahler unterstellten, erklärte die Vorsitzende des Zürcher Obergerichts bei der Urteilseröffnung.

Dennoch müssten alle drei Angeklagten freigesprochen werden, «weil ihnen nicht nachgewiesen werden konnte, wider besseres Wissen gehandelt zu haben». Vor dem Hintergrund der massiven Probleme in der Expo-Direktion seien die Artikel durchaus vertretbar gewesen, obwohl sie auch unbelegte Behauptungen und sachliche Fehler enthielten.

Gemäss dem Gericht handelte es sich bei beiden Artikeln um «Grenzfälle», vor allem im Fall der Kolumne von Meyer. Sein Freispruch erfolgte nur, weil es der Verteidigung gelang, an der Verhandlung vom Donnerstag ein neues Beweismittel einzubringen.

Dabei handelte es sich um Gespräche, die Meyer mit dem Bieler FDP-Nationalrat Marc Suter geführt haben soll. Auf Grund dieser Informationen habe Meyer gute Gründe gehabt, seine «spekulativen Schlussfolgerungen» für wahr zu halten, sagte einer der Richter.
(ms/sda)