Freispruch für Frank A. Meyer Donnerstag, 29. August 2002 / 19:40 Uhr
Zürich - Die Ehrverletzungsklage des ehemaligen Expo-Finanzchefs Rudolf Burkhalter gegen den «SonntagsBlick» ist vom Zürcher
Obergericht abgewiesen worden. Damit bestätigte es den Freispruch
für Frank A. Meyer und zwei weitere Journalisten.
Anlass des Prozesses waren zwei Artikel im «SonntagsBlick» vom
12. September 1999. Der Beitrag des damaligen Chefredaktors
Bernhard Weissberg und des Journalisten Rolf Cavalli
«Trotz-Millionenaufträgen: Expo-Finanzdirektor versteuert null
Franken» thematisierte das Gebaren des «umtriebigen Managers».
Und in einer Kolumne unter dem Titel «Melkmeister» warf Frank A. Meyer Burkhalter vor, seinen Firmen Millionenaufträge der Expo
zugeschanzt zu haben.
Beide Artikel seien grundsätzlich ehrverletzend, weil sie ein
umoralisches Verhalten von Burkhalter als Berufsmann und
Steuerzahler unterstellten, erklärte die Vorsitzende des Zürcher Obergerichts bei der Urteilseröffnung.
Dennoch müssten alle drei Angeklagten freigesprochen werden, «weil
ihnen nicht nachgewiesen werden konnte, wider besseres Wissen
gehandelt zu haben». Vor dem Hintergrund der massiven Probleme in
der Expo-Direktion seien die Artikel durchaus vertretbar gewesen,
obwohl sie auch unbelegte Behauptungen und sachliche Fehler
enthielten.
Gemäss dem Gericht handelte es sich bei beiden Artikeln um
«Grenzfälle», vor allem im Fall der Kolumne von Meyer. Sein
Freispruch erfolgte nur, weil es der Verteidigung gelang, an der
Verhandlung vom Donnerstag ein neues Beweismittel einzubringen.
Dabei handelte es sich um Gespräche, die Meyer mit dem Bieler
FDP-Nationalrat Marc Suter geführt haben soll. Auf Grund dieser Informationen habe Meyer gute Gründe gehabt, seine «spekulativen
Schlussfolgerungen» für wahr zu halten, sagte einer der Richter. (ms/sda)
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