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Fussball: Luzerner Nachlassvertrag gesichert

Dienstag, 20. Mai 2003 / 14:50 Uhr

Dem Nachlassvertrag des A-Ligisten FC Luzern steht endgültig nichts mehr im Weg. Das Bundesgericht in Lausanne wies die Beschwerde der früheren FCL-Profis Stojan Belaic und Nikolas Bjegovic, die Lohnforderungen in der Höhe von 200 000 Franken stellten, letztinstanzlich ab.

Luzerns Matias Cenci gegen Kriens Michel Renggli.

Eine schriftliche Begründung des Urteils der 2. Zivilabteilung des Bundesgerichts liegt noch nicht vor. Fest steht aber schon jetzt, dass die von der Stadt und dem Kanton zugesicherten Beiträge im Rahmen des Nachlassverfahrens freigegeben werden.

Beat Gachnang, der Anwalt von Belaic und Bjegovic, hatte im vergangenen Oktober im "Sportpanorama" im Schweizer Fernsehen DRS erklärt, der Verein habe für die Verbindlichkeiten (und Spielerverträge) der inzwischen bankrotten AG einzustehen. Nachdem das kantonale Gericht die Forderungen abgelehnt hatte, entschlossen sich die Kläger zum Gang vors Bundesgericht. (bsk/Si)