PARLAMENT
Anzeige
Gaststaatgesetz gutgeheissen

Dienstag, 13. März 2007 / 00:09 Uhr

Bern - Die Politik der Schweiz als Gastgeberin internationaler Organisationen und Konferenzen erhält ein eigenes Gesetz. Gegen den Willen der SVP hat der Nationalrat mit 122 zu 45 Stimmen das Gaststaatgesetz gutgeheissen.

Organisationen wie Amnesty International können weiter von Erleichterungen profitieren.

Heute stützen sich die von der Schweiz gewährten Vorrechte, Immunitäten, Erleichterungen und Finanzbeiträge direkt auf die Verfassung, internationales Gewohnheitsrecht und eine Vielzahl anderer Rechtsgrundlagen. Neu wird nun die Praxis der letzten 50 Jahre in einem einzigen Erlass klar kodifiziert.

Eine SVP-Kommissionsminderheit unter Walter Wobmann (SO) kritisierte, mit dem «völlig unnötigen» Gesetz würden Privilegien weiter ausgedehnt - insbesondere auf Internationale Nichtregierungsorganisationen (INGO) mit zweifelhaftem Mandat. Der Rat lehnte aber Nichteintreten mit 121 zu 40 und Rückweisung mit 120 zu 43 Stimmen ab.

Kommission und Bundesrat verwiesen auf die enorme aussenpolitische und volkswirtschaftlichen Bedeutung der traditionellen Gaststaatpolitik für die Schweiz. Das Gesetz regle eine «klassische Aufgabe» des neutralen Staates und stärke das internationale Genf, sagte Aussenministerin Micheline Calmy-Rey.

Erleichterungen für Amnesty International bleiben

Auch in der Detailberatung hatte die SVP das Nachsehen. Vergeblich beantragte sie, die INGO aus dem Gesetz zu streichen, weil sonst immer mehr Organisationen ohne völkerrechtliche Anerkennung missbräuchlich Steuerfreiheit beanspruchten. Der Rat wollte Institutionen wie Amnesty International die Erleichterungen nicht entziehen.

Ebenso lehnte der Nationalrat alle SVP-Anträge ab, die den Kreis der Nutzniesser von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen teilweise im Widerspruch zu den Wiener Konventionen eingeschränkt hätten.

Das neue Gesetz regelt unter anderem auch den Schutz privater Hausangestellter des diplomatischen Personals. Einverstanden war die grosse Kammer damit, dass der Bunderat Normalarbeitsverträge erlassen und insbesondere Mindestlöhne festlegen kann, soweit das Völkerrecht dies zulässt.

(ht/sda)