VOGELGRIPPE
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Geflügel: Wir müssen drinnen bleiben

Dienstag, 25. Oktober 2005 / 14:08 Uhr

Bern - Seit heute gilt in der Schweiz die Stallpflicht für Geflügel. Die Kantonstierärzte haben sich darauf geeinigt, nur in gut begründeten Fällen Ausnahmebewilligungen zu erteilen.

Saftige Strafen können bei Verstoss gegen die Stallpflicht fällig werden.

Sanktionen drohen erst ab nächster Woche. An der Sitzung mit den Kantonstierärzten vom Montag sei allgemein Zurückhaltung bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen beschlossen worden, sagte Cathy Maret, Sprecherin des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET), heute auf Anfrage.

Hühnerhalter sollen demnach kaum von der Einsperrpflicht entbunden werden. Grössere Chancen haben laut Maret die Halter von Straussen, Emus, Enten und Gänsen. Das BVET verfasst einen Leitfaden zu handen der Kantonstierärzte. Ausnahmen: Tierärzte entscheiden

Klare Kriterien für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung wird der Leitfaden laut Maret allerdings nicht enthalten: Die Kantonstierärzte sollen von Fall zu Fall nach eigenem Ermessen entscheiden. Gesuche für Ausnahmebewilligungen müssen schriftlich eingereicht werden.

Laut Kaspar Jörger, Kantonstierarzt in Graubünden, haben manche Geflügelhalter bis anhin nicht von der Stallpflicht erfahren. Andere sind noch mit dem Bau von Unterständen beschäftigt. Ausserdem seien in den Landi-Läden die notwendigen Materialien, etwa Maschendrahtzaun, ausverkauft, erklärt Jörger.

Strafanzeigen ab kommender Woche

Aus diesen Gründen sei eine hundertprozentige Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten. Ab kommender Woche drohten aber Strafanzeigen. Das Tierseuchengesetz sieht Bussen bis zu 20 000 Franken und Gefängnisstrafen vor.

Bei den Geflügelhaltern stosse die Massnahme aber auf grosses Verständnis, sagt der Bündner Kantonstierarzt. Bisher funktioniere die Zusammenarbeit gut.

Registrierungspflicht

Neben der Stallpflicht gilt auch die Registrierpflicht: Geflügelhalter, die noch nicht registriert sind, haben bis Ende Woche Zeit, ihre Tiere bei den Kantonsbehörden zu melden.

Mit dem Freiland-Verbot bis Mitte Dezember soll eine Ansteckung mit der Vogelgrippe durch Zugvögel verhindert werden. Bislang wurden in der Schweiz keine an der Vogelgrippe erkrankten Vögel gefunden.

(fest/sda)


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