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Gericht ordnet vorgezogene Wahl in Schleswig-Holstein an

Montag, 30. August 2010 / 23:34 Uhr

Schleswig - Im norddeutschen Bundesland Schleswig-Holstein muss vorzeitig ein neuer Landtag gewählt werden. Das entschied das Landesverfassungsgericht in Schleswig am Montag. Bis zum 31. Mai 2011 muss das Parlament zudem das Wahlgesetz ändern.

Peter Harry Christensen, CDU, regiert im nördlichsten Bundesland nur mit einer Stimme Mehrheit - allerdings rechtswidrig.

Zwar kann Ministerpräsident Peter Harry Carstensen weiter mit der hauchdünnen Mehrheit von einer Stimme für CDU/FDP regieren, aber bis Ende September 2012 wird es eine neue Landtagswahl geben - zwei Jahre früher als geplant.

Wahlgesetz nicht mit Verfassung vereinbar

«Bis spätestens zum 30. September 2012 ist eine Neuwahl herbeizuführen», gab Gerichtspräsident Bernhard Flor bekannt. Das derzeitige Wahlgesetz sei mit der Verfassung nicht vereinbar. «Die Bestimmungen zur Grösse des Landtags und der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit werden deutlich verfehlt.»

Die Fehler mit Blick auf die Berechnung der Mandate seien so schwerwiegend, dass die Legislaturperiode zu beschränken sei, heisst es in dem Urteil. Bis dahin ist das Parlament mit der bestehenden Mehrheit aber voll arbeitsfähig.

Verzicht auf CDU-Landesvorsitz

Carstensen zog am Montag bereits Konsequenzen und verzichtete auf den CDU-Landesvorsitz. Damit wird unwahrscheinlicher, dass Carstensen bei der Landtags-Neuwahl wieder als CDU-Spitzenkandidat antritt. Landesvorsitzender soll nun der Kieler Fraktionschef Christian von Boetticher werden.

Mit ihrem Urteil gaben die sieben Richter einer Klage der Fraktionen von Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) statt. Die ebenfalls umstrittene Sitzverteilung im Parlament liessen sie dagegen unangetastet. Die Wahlleiterin habe das Gesetz korrekt ausgelegt, dieses sei aber verfassungswidrig, sagte Flor.

 

(fest/sda)


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