DATENSCHUTZ
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Gesetzliche Grundlagen für Kampf gegen Cyberwar

Donnerstag, 2. Dezember 2010 / 14:14 Uhr
aktualisiert: 11. Dezember 2010 / 18:36 Uhr

Bern - Attacken im Internet sind alltäglich. Dass sie noch umfassender und bedrohlicher werden können, ist durchaus wahrscheinlich. Für diesen Cyberwar rüstet sich die Schweiz mit gesetzlichen Grundlagen, wie der Nationalrat am Donnerstag beschloss.

Nationalrat hat gesetzliche Grundlagen beschlossen.

Er überwies als Erstrat mit 104 zu 25 Stimmen eine Motion, welche Gesetzesgrundlagen zur aktiven und passiven Verteidigung der wichtigen Datennetzwerke des Landes verlangt. Verteidigungsminister Ueli Maurer verwies auf laufende Bemühungen in der Verwaltung und empfahl eine Annahme der Motion.

Kommissionssprecher Ulrich Schlüer (SVP/ZH) wollte bei der Begründung des Vorstosses der sicherheitspolitischen Kommission zwar nicht in Alarmismus verfallen. Die Tatsache, dass feindliche Elemente in Datennetzwerke eindringen können, lasse sich aber nicht verdrängen.

Organisationen starten Attacken

Im Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport gebe es ebenso wie in anderen Departementen Systeme, die unzureichend geschützt seien. Diese Systeme enthielten Geheimes und Schutzwürdiges. Es sei kaum vorzustellen, was geschehe, wenn jemand ins AHV-Auszahlungssystem eindringe und dieses durcheinanderbringe.

Nicht nur vom klassischen Hacker drohe Gefahr, sondern von ganzen Organisationen. Das beweise die Lauschattacke auf das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten. Wenn etwas geschehe, müsse der Staat sich aufgrund von Gesetzen wehren können.

Geri Müller (Grüne/AG) stellte sich gegen die Motion. Ein liberaler Staat schaffe keine Gesetze auf Vorrat. Es sei zu befürchten, dass die Gesetzgebung auf eine weitere Einschränkung der Freiheitsrechte herauslaufe. Letztlich nützten nicht Gesetze gegen Hacker sondern eine hohe Systemsicherheit.

(sl/sda)


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