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Grosser Widerstand gegen Namensschilder für Polizeibeamte

Freitag, 14. Februar 2003 / 14:10 Uhr

Bern - Das Tragen von Namensschildern stösst bei vielen Polizeibeamten nicht auf Begeisterung. Sie sehen darin eine zusätzliche Gefahr, vor allem für Beamte an der Front.

Polizei

Das Tragen von Namensschildern ist nach Auskunft des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB) unter anderem in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Bern, Aargau, den beiden Appenzell sowie im Tessin Vorschrift, wobei diese in der Praxis unterschiedlich streng gehandhabt wird. So dürfen die Beamten bei Einsätzen an der Front wie etwa bei Demonstrationen das Schildchen weglassen.

In der Stadt Zürich ist das Tragen von Namensschildern seit Ende Juli 2002 sukzessive eingeführt worden - auch hier nicht zur Freude aller Beamter. Angehörige der auf Drogendelikte spezialisierten Einheit Turicum etwa fühlen sich seither stärker bedroht.

Die Gegner von Namensschildern und Namensnennungen in Akten sehen sich auch durch das Tötungsdelikt vom 3. Dezember in Ponte Capriasca TI bestätigt: Offenbar aus Rache wegen angeblich schlechter Behandlung durch einen Zöllner wurde dessen schwangere Ehefrau umgebracht.

Der betreffende Zollbeamte trug allerdings kein Namensschild. Auf seinen Namen dürfte der Täter durch die Strafanzeige gekommen sein, die er gegen den Beamten anstrengte und die später abgewiesen wurde. Das Vorhaben des Grenzwachtkorps, für die Grenzbeamten ab diesem Jahr Namensschilder einzuführen, wurde nach dem Tötungsdelikt nicht realisiert.

Die Befürworter von Namensschildern führen Argumente wie Bürgernähe an. Die Bürger wollten gerne wissen, mit wem sie es zu tun hätten. Dies trifft offensichtlich vor allem auf die Deutschschweizer zu. In der Romandie gibt es nämlich keinen einzigen Kanton, in dem das Tragen von Namensschildern obligatorisch ist.

(bert/sda)