Halbbruder von Osama bin Laden klagt in Zürich Dienstag, 22. November 2005 / 19:39 Uhr
Zürich - Zwei Buchautoren sollen dem Halbbruder von Osama bin Laden 20 000 Franken Genugtuung zahlen.
 Yeslam bin Laden, der Halbbruder von Osama bin Laden, klagt wegen Ehrverletzung.
Ihnen wird vorgeworfen, den Genfer Geschäftsmann als Finanzier des Terrorsimus hingestellt zu haben. Das Urteil wird in ein paar Wochen eröffnet.
Beim Prozessauftakt am Zürcher Bezirksgericht waren weder der Kläger Yeslam bin Laden noch das Autorenpaar Johannes und Germana Dohnanyi anwesend. Grund für den Prozess ist ihr Buch «Schmutzige Geschäfte und heiliger Krieg: Al Qaida in Europa», das im Sommer 2002 im Zürcher Pendo Verlag erschienen ist.
Darin wird der islamische Terrorismus und dessen Vernetzung mit der westlichen Welt thematisiert. Gemäss Anklageschrift wird der Halbbruder bin Ladens, der seit 2002 Schweizer Staatsbürger ist, mit der Finanzierung des heiligen Kriegs durch Prostitution, Drogenhandel und Geldwäscherei in Verbindung gebracht.
Strafbare Ehrverletzung
Der Anwalt bin Ladens sprach von einer strafbaren Ehrverletzung. Zudem hätten die beiden Autoren die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt, weil sie den Kläger nicht um eine Stellungnahme gebeten hätten. Der Anwalt verlangte 20 000 Franken Genugtuung.
Die Verteidung dagegen forderte einen Freispruch. Bei bin Ladens Halbbruder handle es sich um eine wichtige Person der Zeitgeschichte, die sich mit Abhandlungen über seine Person abzufinden habe, hiess es. Zudem habe der Kläger Argumente und Aussagen der Buchautoren «frech verdreht».
(smw/sda)
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