Johannes Heesters verliert Rechtsstreit um KZ-Auftritt Dienstag, 16. Dezember 2008 / 14:13 Uhr
Berlin - Der Entertainer Johannes Heesters hat den Prozess um seinen umstrittenen KZ-Besuch in Dachau 1941 verloren. Das Landgericht Berlin wies eine Unterlassungs- und Widerrufsklage des 105-Jährigen gegen den Publizisten Volker Kühn ab.
Johannes Heesters bestreitet bei einem KZ-Besuch gesungen zu haben.
Kühn führt in seinem Hörspiel «Hitler und die Künstler» an, Heesters sei während des KZ-Besuchs vor der SS-Wachmannschaft aufgetreten. Diese Darstellung wollte ihm der Musiker verbieten lassen.
Klage abgewiesen
Der Vorsitzende Richter Michael Mauck erklärte, der tatsächliche Verlauf des damaligen Besuchs sei zwar nicht mehr zu klären. Die Klage werde jedoch abgewiesen, weil Heesters nicht habe beweisen können, dass Kühn unrecht habe.
Der Autor habe seine These recherchiert und damit seiner journalistischen Sorgfaltspflicht Genüge getan. Heesters bestreitet den Besuch in dem Konzentrationslager nicht. Er bestreitet jedoch, dort gesungen zu haben.
(sl/sda)
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