RELIGION
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Juden und Muslime in Genf enttäuscht

Freitag, 13. Oktober 2006 / 20:20 Uhr

Genf - Die Genfer Juden und Muslime sind enttäuscht über die Rückweisung des revidierten Friedhofgesetzes im Kantonsparlament.

Die Glaubensgemeinschaften möchten unter sich bleiben.

Die Kantonsregierung wollte mit der Revision so genannte konfessionelle Parzellen auf öffentlichen Friedhöfen ermöglichen. Neben den Parzellen für die Juden und Muslime auf den öffentlichen Friedhöfen sah das Projekt der Regierung auch die Eröffnung von Privatfriedhöfen vor.

Die jüdische Gemeinde in Genf unterhält bereits Privatfriedhöfe wie Ron Aufseesser, Präsident der israelitischen Gemeinde in Genf, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte.

Doch sei etwa beim Friedhof Veyrier lediglich der Eingang auf Genfer Boden, die Gräber aber auf französischem Territorium, sagte Aufseesser. Neben dieser «juristischen Akrobatik» gäbe es auch zunehmend Platzprobleme, die das neue Gesetz hätte lösen sollen.

Auf einem jüdischen Friedhof könnten die Gräber nach Jerusalem ausgerichtet und auf unbeschränkte Dauer angelegt werden. Ausserdem sollten an jenem Ort früher keine Begräbnisse stattgefunden haben. Und schliesslich möchte die Glaubensgemeinschaft unter sich sein für ihre Begräbniszeremonie, wie Aufseesser erklärte.

Als Gemeinschaft unter sich sein

Ähnlich verhält es sich bei den Muslimen. Auch sie möchten als Gemeinschaft unter sich sein und ihre Gräber nach Mekka ausrichten können. Es sei sehr schade, dass ihnen kein Ort zugestanden werde, um ihre Toten entsprechend ihrer Bräuche bestatten zu können, sagte Hani Ramadan, Direktor des islamischen Zentrums in Genf.

Das Genfer Kantonsparlament hat den Gesetzesvorschlag am Donnerstagabend mit 55 zu 21 Stimmen und elf Enthaltungen an die Parlamentskommission zurückgewiesen.

Lediglich die Grünen sprachen sich für vollständige Vorlage aus. Die Sozialdemokraten waren für die konfessionellen Parzellen aber gegen Privatfriedhöfe.

Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1876. Genf ist der letzte Schweizer Kanton, der keine konfessionell differenzierte Beerdigung zulässt. Dies verstösst gegen den Verfassungsartikel zur Religionsfreiheit.

(smw/sda)


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