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Kalte Betten: Ständerat fordert Vorschriften

Montag, 27. September 2010 / 19:58 Uhr
aktualisiert: 20:41 Uhr

Bern - Der Ständerat will den Kantonen vorschreiben, wann und wie sie gegen Zweitwohnungsbau vorgehen sollen. Die kleine Kammer hält an den Vorschlägen fest, die der Nationalrat letzte Woche aus der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) gestrichen hatte.

Der Ständerat fordert eine Konkretisierung des Gesetzes.

Die Gesetzesrevision solle als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» des Umwelt- und Heimatschützers Franz Weber dienen, erläuterte Rolf Schweiger (FDP/ZG) die Zielsetzung der Vorlage.

Gewisse Konkretisierung nötig

Deshalb brauche es eine «gewisse Konkretisierung dessen, was wir wollen», sagte Schweiger und wurde darin auch von Bundesrat Moritz Leuenberger unterstützt.

Konkret will der Ständerat festlegen, ab wann das Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen nicht mehr ausgewogen ist. Ein Ungleichgewicht sieht der Ständerat, wenn das Landschafts- und Ortsbild oder die touristische Attraktivität durch Zweitwohnungen - etwa Chalets - beeinträchtigt wird.

Einschreiten sollen die Kantone und Gemeinden auch, wenn hohe Immobilienpreise das Angebot an günstigem Wohnraum für Einheimische «erheblich einschränken».

Gleichzeitig möchte der Ständerat den kantonalen und kommunalen Behörden vorschreiben, was sie mit ihren Massnahmen bezwecken sollen. Insbesondere sollen sie die Zahl neuer Zweitwohnungen beschränken, die Hotellerie und preisgünstige Erstwohnungen fördern und für eine bessere Auslastung der Zweitwohnungen sorgen.

Keine Lockerung für Bauernhäuser

Diese Vorschläge waren letzte Woche im Nationalrat mit 99 zu 74 respektive 99 zu 77 Stimmen abgelehnt worden. Die Mehrheit der grossen Kammer war der Ansicht, dass es eine «einfache und liberale Lösung» brauche.

Der Ständerat hielt auch an einer zweiten Differenz zum Nationalrat fest. Im Gegensatz zum Nationalrat will er die raumplanerischen Vorschriften für den Um- oder Neubau von Gebäuden ausserhalb der Bauzonen - insbesondere von Bauernhäusern - nicht in dieser Vorlage lockern. Diese Frage solle erst später in einer umfassenderen RPG-Revision angegangen werden, sagte Schweiger.

Die Vorlage gelangt nun im Rahmen der Differenzbereinigung ein drittes Mal in den Nationalrat.

 

(fest/sda)


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