RECHT
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Kanton Obwalden schafft Personensteuergesetz

Freitag, 30. Juni 2000 / 17:14 Uhr

Sarnen - Der Kantonsrat Obwalden hat am Freitag in erster Lesung das neue Steuergesetz beraten. Die Personensteuer wird abgeschafft. Neu beginnt die Besteuerung ab einem steuerbaren Einkommen von 3000 Franken.

Bei der Gesetzesrevision geht es um die Umsetzung der Steuerharmonisierung des Bundes. Der Kommissionssprecher sagte, das von der Regierung vorgegebene Ziel, eine ertragsneutrale Vorlage auszuarbeiten, habe erreicht werden können.

Entlastungen für Familien
Bei der Familienbesteuerung werden die unteren Einkommen tariflich entlastet, Verbesserungen gibt es bei den Kinder- und Ausbildungsabzügen. Zu erwähnen sind weiter Erleichterungen für Konkubinatspaare im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Mit der Revision wurde auch ein neuer Tarif beschlossen. Obwalden schafft die Personensteuer ab und nimmt neu die Besteuerung ab einem steuerbaren Einkommen von 3000 Franken vor. Ein Antrag, den Betrag bei 5000 Franken anzusetzen, wurde mit 39 zu 10 Stimmen abgelehnt.
(sda)