Kanton Obwalden schafft Personensteuergesetz Freitag, 30. Juni 2000 / 17:14 Uhr
Sarnen - Der Kantonsrat Obwalden hat am Freitag in erster
Lesung das neue Steuergesetz beraten. Die Personensteuer wird
abgeschafft. Neu beginnt die Besteuerung ab einem steuerbaren
Einkommen von 3000 Franken.
Bei der Gesetzesrevision geht es um die Umsetzung der
Steuerharmonisierung des Bundes. Der Kommissionssprecher sagte, das
von der Regierung vorgegebene Ziel, eine ertragsneutrale Vorlage
auszuarbeiten, habe erreicht werden können.
Entlastungen für Familien
Bei der Familienbesteuerung werden die unteren Einkommen
tariflich entlastet, Verbesserungen gibt es bei den Kinder- und
Ausbildungsabzügen. Zu erwähnen sind weiter Erleichterungen für
Konkubinatspaare im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Mit der Revision wurde auch ein neuer Tarif beschlossen.
Obwalden schafft die Personensteuer ab und nimmt neu die
Besteuerung ab einem steuerbaren Einkommen von 3000 Franken vor.
Ein Antrag, den Betrag bei 5000 Franken anzusetzen, wurde mit 39 zu
10 Stimmen abgelehnt.
(sda)
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