Kanton Wallis darf keine Biber abschiessen Freitag, 17. Mai 2013 / 17:31 Uhr
Lausanne - Der Bund hat am Freitag einen Antrag des Kantons Wallis zum Abschuss von Bibern zwischen Charrat und Saxon abgelehnt. Der Kanton sah durch die Grabarbeiten der Tiere im Gewässer «Canal du Syndicat» die unmittelbar angrenzende Bahnlinie der SBB gefährdet.
 Der Antrag zum Abschuss von Bibern zwischen Charrat und Saxon wurde abgelehnt. (Archivbild)
Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere des Kantons Wallis beantragte deshalb den Abschuss von jährlich ein bis zwei Bibern in diesem Kanalabschnitt, wie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) am Freitag mitteilte.
Bei einer Ortsbegehung zusammen mit Vertretern der SBB wurde jedoch keine Destabilisierung des Bahntrasses oder der Fahrleitungsmasten festgestellt. Die Umweltorganisation Pro Natura gratulierte dem BAFU und der SBB umgehend zum Entscheid.
Das BAFU und die SBB erachten die Förderung einer naturnahen Bepflanzung an der bahnseitigen Uferböschung als wirksames Mittel. Die SBB will mit dem BAFU und der schweizerischen Biberfachstelle gar ein Biber-Präventionsprogramm für die gesamte Streckennetz der SBB erstellen.
(tafi/sda)
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