Kantonale Beiträge für Patienten in Privatspitälern Freitag, 12. April 2002 / 14:37 Uhr
Bern - Die Kantone sollen nicht nur in den öffentlichen, sondern auch in den Privatspitälern für privat- und halbprivat Versicherte
mitbezahlen. Dies schlägt eine Nationalratskommission mit Stichentscheid von Präsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) vor.
Die Beitragspflicht der Kantone an Privatversicherte soll auf Privatspitäler ausgeweitet werden.
Der Ständerat hat die vom Versicherungsgericht verfügte
Beitragspflicht an die Grundversicherung von Zusatzversicherten auf
die subventionierten Spitäler beschränkt. Dies schaffe zwei
Kategorien von Versicherten mit unterschiedlichen Prämien für die
selbe Leistung: "Ein Murks", sagte Bortoluzzi am Freitag vor den
Medien.
Die unterlegene Minderheit spricht dagegen von einem Geschenk an
die Privatspitäler, dem keine Gegenleistung gegenüberstehe. Die
Privatspitäler kämen "handstreichartig" zu kantonalen Subventionen,
sagte Stephanie Baumann (SP/BE). Der Kompromiss zwischen Kassen und
Kantonen werde über den Haufen geworfen.
Abgelehnt hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
(SGK) auch die vom Ständerat beschlossene Dringlichkeit der Vorlage
mit rückwirkender Zahlungsverpflichtung für die Kantone schon in
diesem Jahr.
Das Versicherungsgericht in Luzern hatte in Auslegung des
Krankenversicherungsgesetzes (KVG) festgestellt, dass die Kantone
den Sockelbeitrag an die Grundversicherung auch an
Zusatzversicherte bezahlen müssen. Die Zahlungspflicht liefe
eigentlich seit dem Inkrafttreten des Gesetzes ab 1996.
In Umsetzung des Urteils hat der Ständerat eine Übergangslösung
gefunden, laut der die Kantone im laufenden Jahr 300, dann 400 und
2004 schliesslich 500 Millionen statt eigentlich 700 Millionen pro
Jahr bezahlen müssen. Das von der kleinen Kammer beschlossene
Dringliche Bundesgesetz kommt im Sommer in den Nationalrat.
(sk/sda)
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