GESUNDHEIT
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Kantonale Beiträge für Patienten in Privatspitälern

Freitag, 12. April 2002 / 14:37 Uhr

Bern - Die Kantone sollen nicht nur in den öffentlichen, sondern auch in den Privatspitälern für privat- und halbprivat Versicherte mitbezahlen. Dies schlägt eine Nationalratskommission mit Stichentscheid von Präsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) vor.

Die Beitragspflicht der Kantone an Privatversicherte soll auf Privatspitäler ausgeweitet werden.

Der Ständerat hat die vom Versicherungsgericht verfügte Beitragspflicht an die Grundversicherung von Zusatzversicherten auf die subventionierten Spitäler beschränkt. Dies schaffe zwei Kategorien von Versicherten mit unterschiedlichen Prämien für die selbe Leistung: "Ein Murks", sagte Bortoluzzi am Freitag vor den Medien.

Die unterlegene Minderheit spricht dagegen von einem Geschenk an die Privatspitäler, dem keine Gegenleistung gegenüberstehe. Die Privatspitäler kämen "handstreichartig" zu kantonalen Subventionen, sagte Stephanie Baumann (SP/BE). Der Kompromiss zwischen Kassen und Kantonen werde über den Haufen geworfen.

Abgelehnt hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) auch die vom Ständerat beschlossene Dringlichkeit der Vorlage mit rückwirkender Zahlungsverpflichtung für die Kantone schon in diesem Jahr.

Das Versicherungsgericht in Luzern hatte in Auslegung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) festgestellt, dass die Kantone den Sockelbeitrag an die Grundversicherung auch an Zusatzversicherte bezahlen müssen. Die Zahlungspflicht liefe eigentlich seit dem Inkrafttreten des Gesetzes ab 1996.

In Umsetzung des Urteils hat der Ständerat eine Übergangslösung gefunden, laut der die Kantone im laufenden Jahr 300, dann 400 und 2004 schliesslich 500 Millionen statt eigentlich 700 Millionen pro Jahr bezahlen müssen. Das von der kleinen Kammer beschlossene Dringliche Bundesgesetz kommt im Sommer in den Nationalrat.
(sk/sda)