DATENSCHUTZ
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Kantone begrüssen EM-Verordnungsentwurf

Mittwoch, 31. Mai 2006 / 11:36 Uhr

Die vier Gastgeber-Kantone der EM 2008 stehen der geplanten Verordnung über den Kampf gegen Hooligans positiv gegenüber.

Gegner des Gesetzes sehen datenschutztechnische Probleme.

In der Vernehmlassung schlagen sie nur kleine Ergänzungen vor.

Die Verordnung fusst auf dem in Planung befindlichen Bundesgesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Fanklubs wollen dagegen das Referendum ergreifen und sammeln die dafür nötigen 50 000 Unterschriften.

Dazu haben sie bis zum 13. Juli Zeit. Der Bundesrat entschloss sich derweil, zu Gunsten der Transparenz bei den betroffenen Kantonen den Puls zu fühlen.

Verstärkte Präventivmassnahmen

Als Ergänzungen schlagen Genf und Bern die Aufnahme der Rassendiskriminierung in den Katalog der Delikte vor, welche die Behörden zu Massnahmen gegen potenzielle Hooligans ermächtigen.

Basel-Stadt und Bern plädideren für verstärkte Präventivmassnahmen bei den Klubs und den Fans. Um einen dazu Anreiz zu bieten, möchte Basel-Stadt Mitglieder von Organisationen, die sich eindeutig von Gewalt distanzieren, von einer Ausreisebeschränkung befreit sehen.

Die Zürcher Regierung stösst sich an der Bezeichnung «Fanorganisation» im Verordnungstext. Dieser Begriff sei zu eng und müsse durch «Zuschauergruppe» ersetzt werden.

Datenschützerische Bedenken

Von den Gegnern des «Hoooligan-Gesetzes» werden datenschützerische Bedenken ins Feld geführt. Sie monieren zudem einen Verstoss gegen die Unschuldsvermutung.

Neben einer Datenbank sieht das Gesetz neben Ausreisesperren eine Reihe weiterer Massnahmen wie Rayonverbote und Meldepflicht vor.

(rr/Si)