GESELLSCHAFT
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Kein Ausländerstimmrecht

Montag, 18. April 2005 / 17:51 Uhr
aktualisiert: 19:39 Uhr

Bern - Kein fakultatives Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene im Kanton Bern: Eine entsprechende Verfassungs- und Gesetzesänderung ist im Kantonsparlament bereits bei der Eintretensdebatte gescheitert.

Nur Schweizer kommen in den Genuss des Stimm- und Wahlrechts.

Der Bernische Grosse Rat trat mit 98 zu 86 Stimmen bei zwei Enthaltungen nicht auf die Vorlage ein. Zuvor hatte sich schon die vorberatende Kommission äusserst knapp gegen ein Eintreten entschieden.

Die Vorlage hätte den Gemeinden die Einführung des freiwilligen Ausländerstimmrechts gewähren wollen. Der Kanton hätte die Spielregeln abschliessend geregelt. Die Gemeinden hätten also keine eigenen oder weiteren Bedingungen an die Einführung knüpfen können.

In den Genuss des Stimm- und Wahlrechts auf kommunaler Ebene wären Ausländerinnen und Ausländer gekommen, wenn sie das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, seit zehn Jahren in der Schweiz, seit fünf Jahren im Kanton Bern und seit mindestens drei Monaten in der entsprechenden Gemeinde gelebt haben.

Die Gegner der Vorlage machten insbesondere geltend, dass der ordentliche Weg zur Mitbestimmung über die Einbürgerung führe.

(sl/sda)


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