Keine Daueraufenthalter in Asyl-Notunterkünften Montag, 27. Juni 2005 / 15:51 Uhr
Zürich - Der Kanton Zürich versucht mit einer neuen Massnahme zu verhindern, dass abgewiesene Asylbewerber Daueraufenthalter in Notunterkünften werden. Sie müssen seit Anfang Juni alle sieben Tage die Unterkunft wechseln.
 Abegwiesene Asylbewerber sollen sich gar nicht erst heimisch fühlen.
Asylbewerber, auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde und die die Schweiz verlassen müssen, haben neu jede Woche einen neuen Nothilfe-Antrag zu stellen. Sie werden in eine andere Notunterkunft eingewiesen, wenn sie nicht in Ausschaffungshaft genommen werden. Ruedi Hofstetter, Chef des kantonalen Sozialamtes, bestätigte eine Meldung des "Tages-Anzeigers" zur neuen Praxis.
Bis mindestens Ende Jahr wird gemäss Hofstetter der von der Direktion für Soziales und Sicherheit beschlossene Versuch laufen. "Die Asylbewerber mit Nichteintretensentscheid (NEE) sollen sich nicht auf einen Daueraufenthalt einstellen", sagte der Sozialamt-Chef. Über die Wirkung der Massnahme könne noch nichts gesagt werden.
Nach Abweisung nur noch Nothilfe
Seit 1. April 2004 zahlt der Bund für abgewiesene Asylbewerber statt Sozialhilfe nur noch Nothilfe. Die Betroffenen gelten als "Ausländer mit illegalem Aufenthalt" und sind dem Ausländerrecht und nicht dem Asylrecht unterstellt.
Der Kanton Zürich stellt für Personen mit NEE in fünf Unterkünften Plätze zum Übernachten an. Etwa 320 Personen leben derzeit dort. Diese Notunterkünfte sind von den ordentlichen Asylstrukturen getrennt.
(fest/sda)
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