GESELLSCHAFT
Anzeige
Keine Verfahrenszentren am Flughafen

Dienstag, 4. Mai 2004 / 10:23 Uhr

Bern - Die Schweiz soll keine Verfahrenszentren einrichten für Personen, die in einem Flughafen um Asyl nachsuchen. Der Antrag der SVP ist vom Nationalrat mit 123 zu 56 Stimmen klar verworfen worden. Erhoben werden sollen aber biometrische Daten.

Am Flughafen Zürich entsteht kein Verfahrenszentrum.

Laut dem von Hans Fehr (SVP/ZH) präsentierten Minderheitsantrag der Staatspolitischen Kommission (SPK) hätten in den Verfahrenszentren auf dem Flughafengelände, die vom Bund geführt worden wären, Ankömmlinge bis zum Abschluss ihres Aslyverfahrens untergebracht werden sollen.

Mit 182 zu 4 unterliegen musste auch Bernhard Hess (SD/BE) mit seinem Einzelantrag, dass Asylsuchende am Flughafen oder an einem andern geeigneten Ort unbefristet festgehalten werden sollten. Das wäre ein völkerrechtswidriger Freiheitsentzug, sagte SPK-Sprecher Eduard Engelberger (FDP/NW).

Bei Asylsuchenden, die in Flughäfen ankommen, sollen in der Regel Fingerabdrücke und Fotos gemacht werden und - gemäss Vorschlag der SPK - weitere biometrische Daten erhoben werden wie eine Iris-Kontrolle. Heute nicht geplant sei die DNA-Analyse, sagte Bundesrat Christoph Blocher. Hierzu würde es eine Spezialgesetzgebung brauchen.

Nur knapp aber, mit 95 zu 92 Stimmen, wurde ein Einzelantrag von Kurt Waserfallen (FDP/BE) abgelehnt, der die DNA-Analyse bereits in das Gesetz schreiben wollte.

Gegen die Möglichkeit weiterer biometrischer Datenerhebung wandte sich ein Minderheitsantrag von Susanne Leutenegger-Oberholzer (SP/BL), die darin einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sah. Der Antrag wurde mit 113 zu 75 Stimmen verworfen.

Zuvor hatte der Nationalrat der Drittstaatenregelung zugestimmt. Auf ein Asylgesuch soll demnach nicht eingetreten werden, wenn Asylsuchende in der Schweiz bereits ein Verfahren ohne Erfolg durchlaufen haben oder in einem EU-Staat abgelehnt worden sind.

(bsk/sda)