Klage gegen Doping-Kontrollen Freitag, 2. November 2007 / 14:19 Uhr
Der Kampf gegen Doping steht vor einem wegweisenden Gerichtsurteil. Der in den Ferien des Fremdblutdopings überführte Radprofi Andrej Kaschetschkin (Kas) hat in seinem Wohnort Lüttich (Be) Klage auf Einhaltung der Menschenrechte eingereicht.
Andrej Kaschetschkin wurde während den Badeferien getestet.
Dopingtests in den Ferien verletzten die Menschenrechte, erklärte Kaschetschkins Anwalt Luc Misson. Das Verfahren beginnt am Dienstag. Sollte der von Astana entlassene und derzeit arbeitslose Kaschetschkin Recht bekommen, hätte dies gravierende Folgen auf das Doping-Kontrollsystem.
«Ich gehe davon aus, dass der Fall nicht von Erfolg gekrönt ist», sagte IOC-Vizespräsident Thomas Bach. «Denn wenn das Gericht die Massnahmen im Anti-Doping-Kampf für rechtswidrig erklärt, käme das einer Freigabe des Dopings gleich: Das kann nicht im Sinn eines Gerichts sein.»
Misson hielt dagegen, sportliche Autoritäten seien keine staatlichen Autoritäten und kündigte gleichzeitig an, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen.
Einhaltung der Privatsphäre geschützt
Grundlage für Kaschetschkins Klage ist die europäische Menschenrechtskonvention.
Unter Artikel 8 wird dort die Einhaltung der Privatsphäre geschützt. Ein Richter muss jetzt klären, ob ein unangekündigter Test während Badeferien dagegen verstösst.
Luc Misson hatte einst den belgischen Fussballprofi Jean-Marc Bosman im Rechtsstreit um Ablösesummen erfolgreich vertreten.
Das berühmte Bosman-Urteil im Jahr 1995 ergab, dass Spieler innnerhalb der EU nach Vertragsende ablösefrei zu einem anderen Verein wechseln dürfen. Zudem kamen die im europäischen Sport bestehenden Restriktionen für Ausländer zu Fall.
(rr/Si)
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