Kommission für Trennung der Personenfreizügigkeit Montag, 19. Mai 2008 / 20:58 Uhr
Bern - Die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien sollen mit zwei getrennten Erlassen beschlossen werden. Dafür hat sich im Gegensatz zum Ständerat die Kommission des Nationalrates ausgesprochen.
 Rückweisungsanträge der SVP wurden abgelehnt.
Die Aussenpolitische Kommission (APK) entschied mit 14 zu 10 Stimmen, dem Bundesrat zu folgen, wie ihr Präsident Geri Müller (Grüne/AG) den Medien mitteilte. Ihr Beschluss fiel nach «lebhafter Debatte» im Beisein der drei zuständigen Bundesrätinnen Micheline Calmy-Rey, Doris Leuthard und Eveline Widmer-Schlumpf.
Es sei vom Bundesrat versprochen worden, dass über die Fortführung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU 2009 abgestimmt werden könne, sagte Müller. Es sei ein Zufall, dass die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien jetzt spruchreif werde. Es sei besser, die Vorlagen zu trennen. Das Volk liebe Paketlösungen nicht.
Referendumsdrohung
Der Weiterführungsbeschluss passierte mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der Ausdehnungsbeschluss mit 16 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung. Zuvor waren Rückweisungsanträge der SVP - beispielsweise zugunsten von Garantien der EU für die Autonomie der Schweiz im Steuerstreit - mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt worden.
Entscheiden in der Junisession das Plenum und dann auch der Ständerat im Sinne des Bundesrates und der APK, wird die SVP nur gegen die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien das Referendum ergreifen. Kommt es anders, bekämpft sie das ganze Paket.
(ht/sda)
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