RECHT
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Kommt Hoeness mit einer Bewährungsstrafe davon?

Sonntag, 14. Juli 2013 / 20:40 Uhr

Bayern-Präsident Uli Hoeness kann einem Medienbericht zufolge im anstehenden Gerichtsverfahren wegen Steuerhinterziehung auf eine Bewährungsstrafe hoffen.

Uli Hoeness kann auf Bewährung hoffen.

Die Staatsanwaltschaft scheine eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen zu wollen, berichtete das deutsche Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» im Voraus aus seiner neuen Ausgabe. Zudem solle Hoeness eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zahlen, was einer weiteren Freiheitsstrafe von zwei Jahren entspreche.

Dem Bericht zufolge stehen die Ermittlungen gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden unmittelbar vor dem Abschluss. Noch im August wolle die Staatsanwaltschaft München II Anklage gegen ihn erheben, schrieb der «Spiegel». Der Prozess könne dann im September beginnen. Offenbar wolle die Justiz eine Vorschrift des Strafgesetzbuches bemühen, die es dem Gericht erlaubt, die anvisierte Geldbusse bei der Bewährung auszuklammern. Denn bei einer Gesamtstrafe von mehr als zwei Jahren sei eine Bewährung ausgeschlossen, schrieb der «Spiegel».

Dem Magazin zufolge ist die Hinterziehung von 2,3 Millionen der insgesamt rund 3,2 Millionen Euro Schulden womöglich bereits verjährt, weil die entsprechende Steuerschuld länger als fünf Jahre zurückliegt. Strafrechtlich relevant sei damit nur die Hinterziehung von knapp 900'000 Euro. Damit läge Hoeness unter der brisanten Grenze von einer Million Euro, ab der nach dem Willen des deutschen Bundesgerichtshofs keine Bewährung mehr möglich sein soll. Hoeness hatte im Januar durch eine Selbstanzeige eingeräumt, jahrelang ein Konto in der Schweiz verheimlicht zu haben.

(fajd/Si)


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