RECHT
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Kurdische Muttersprache vor Gericht erlaubt

Freitag, 25. Januar 2013 / 08:41 Uhr

Ankara - Das türkische Parlament hat ein Gesetz zur Zulassung der kurdischen Sprache vor Gericht verabschiedet. Wie die amtliche Nachrichtenagentur Anadolu meldet, ist durch das Gesetz künftig auch der Besuch von Ehepartnern bei kurdischen Gefangenen gestattet.

Künftig auch der Besuch von Ehepartnern bei kurdischen Gefangenen gestattet.

Die Verwendung ihrer Muttersprache vor Gericht war eine der Hauptforderungen hunderter kurdischer Gefangener in der Türkei, die ihren Hungerstreik nach 68 Tagen im vergangenen November beendet hatten. Einige kurdische Parlamentsabgeordnete hatten sich der Aktion angeschlossen.

Die Regierung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan war den kurdischen Hungerstreikenden in dieser Frage entgegen gekommen. Im Streit um die Haftbedingungen von Abdullah Öcalan, dem Gründer der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), zeichnet sich jedoch keine Einigung ab.

Öcalan sitzt eine lebenslange Haftstrafe wegen «Hochverrats» ab. Die kurdischen Häftlinge und die legale Kurdenpartei BDP fordern ein Ende der «Isolationshaft» Öcalans, der seit Monaten keinen Besuch von seinen Anwälten mehr erhielt.

(bg/sda)


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