Kurzfristig stehen keine grossen Vorlagen an Montag, 22. September 2008 / 13:40 Uhr aktualisiert: 15:48 Uhr
Bern - Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf muss zunächst im Parlament für ihren erkrankten Kollegen Hans-Rudolf Merz einspringen. Ausserdem wird sie die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise mitverfolgen müssen.
 Eveline Widmer-Schlumpf: Arbeit an den derzeit grössten Dossiers des EFD steht kurzzeitig noch nicht an .
In der laufenden Session stehen für das EFD keine gewichtigen Vorlagen mehr an. Im Nationalrat traktandiert ist etwa die Revision der Tabakbesteuerung. Zudem steht das Bucheffektengesetz an - die über 70-jährige Regelung zur Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren soll modernisiert werden.
Sessionsprogramm wird umgestellt
Der Ständerat behandelt voraussichtlich mehrere Vorstösse zu Abzügen für Aus- und Weiterbildungskosten von den Steuern. Ihre Programme für die laufende Session müssen die Räte nach dem Ausfall von Merz jedoch umstellen, wie Mark Stucki, Sprecher der Parlamentsdienste, auf Anfrage sagte.
Man gehe indessen davon aus, dass die wichtigen Geschäfte in dieser und der nächsten Woche behandelt werden könnten. Es brauche aber relativ grosse zeitliche Verschiebungen, sagte Stucki.
Arbeit an den derzeit grössten Dossiers des Finanzdepartements (EFD) steht kurzzeitig noch nicht an - ausschlaggebend für die tatsächliche Zusatzbelastung für Stellvertreterin Widmer-Schlumpf wird sein, wann und ob Bundesrat Merz ins Amt zurückkehrt.
Mehrwertsteuer-Reform beim Parlament in Arbeit
Das Bundesbudget etwa wird von den Räten in der Wintersession behandelt. Die äusserst umstrittene Einführung eines Einheitssatzes bei der Mehrwertsteuer wird zurzeit von der zuständigen Kommission des Nationalrates diskutiert. Ab Januar voll operativ sein wird die neue integrierte Finanzmarktaufsicht (FINMA).
Zur Sanierung der SBB-Pensionskasse läuft die Vernehmlassung noch bis Anfang November. Der Bundesrat hat vier verschiedene Varianten einer Beteiligung des Bundes zur Diskussion gestellt. Die SBB-Pensionskasse soll wie seinerzeit die PUBLICA eine einmalige Einlage erhalten.
Gerade erst in Vernehmlassung geschickt wurde das neue Bundespersonalgesetz. Die Vorlage für die steuerliche Entlastung von Familien lässt noch auf sich warten. Gleiches ist der Fall für die dritte Unternehmenssteuerreform und die Schlussbilanz der Aufgabenüberprüfung des Bundes.
(fest/sda)
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