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Längere Ladenöffnungszeiten nur in Thurgau und Genf

Sonntag, 22. September 2002 / 16:22 Uhr

Bern - In den Kantonen Genf und Thurgau können künftig die Läden länger geöffnet bleiben. Die Stimmberechtigten haben entsprechende Gesetze angenommen. In Basel-Stadt, Solothurn und Zug wurden die längeren Ladenöffnungszeiten dagegen abgelehnt.

Thurgauer Läden können künftig werktags maximal bis 22 Uhr geöffnet bleiben. Die Vorlage wurde mit 30 815 zu 30 716 Stimmen angenommen. Ausserdem dürfen Läden mit einer Verkaufsfläche von maximal 120 Quadratmeter auch sonntags geöffnet bleiben. Nur an fünf hohen Feiertagen müssen sie geschlossen bleiben.

In Genf bleiben die Geschäfte künftig am Donnerstagabend bis 21 Uhr und am Samstag bis 18 Uhr geöffnet. Mit 64 239 zu 42 449 Stimmen befürwortete das Stimmvolk die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten. Dagegen müssen die Geschäfte nun am Montag, Dienstag und Mittwoch bereits um 19 Uhr statt wie bisher um 19.30 Uhr schliessen.

In Basel-Stadt werden die Ladenöffnungszeiten nicht liberalisiert. Das Basler Stimmvolk hat die Volksinitiative Fir en offe Basel mit 32 861 Nein- gegen 24 546 Ja-Stimmen klar verworfen. Die Initiative hatte gefordert, die kantonalen Beschränkungen der Ladenöffnungszeiten ersatzlos aufzuheben.

Auch die Stimmberechtigten des Kantons Solothurn haben die vollständige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen mit 33 117 Ja gegen 43 413 Nein abgelehnt. Bereits 1996 hatten die Stimmberechtigten eine ähnlich lautende Ladenschlussvorlage verworfen.

Schliesslich bleiben auch im Kanton Zug die alten Ladenöffnungszeiten bestehen. Eine Liberalisierung - mit einem neuen Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz - wurde an der Urne mit 19 217 zu 16 066 Stimmen abgelehnt.

(sda)