INLAND
Anzeige
Laut deutschen Landräten bringt Wochenend-Flugverbot nichts

Mittwoch, 20. November 2002 / 16:43 Uhr
aktualisiert: 17:07 Uhr

Waldshut - Das erweiterte Wochenend-Flugverbot vom und zum Flugplatz Zürich-Kloten hat nach Ansicht der südbadischen Landräte keine Entlastung für die lärmgeplagte Bevölkerung im süddeutschen Grenzgebiet gebracht.

Die Bevölkerung von Waldshut ist unzufrieden.

Zürich mache zu oft von Ausnahmeregelungen Gebrauch, kritisierten die Landräte von Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar knapp vier Wochen nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften.

Seit 27. Oktober gilt an Wochenenden von 20.00 bis 9.00 Uhr ein Überflugverbot. Waldhuts Landrat Bernhard Wütz forderte den deutschen Verkehrsminister Manfred Stolpe in einem Brief auf, die Luftverkehrskontrolle im Grenzgebiet nicht mehr der Schweizer Skyguide zu überlassen, sondern der deutschen Flugsicherung zu übertragen.

Auch das Landratsamt Konstanz übte heftige Kritik: Die Situation hat sich für uns weiter verschlechtert, sagte der Erste Landesbeamte Michael Bussek. Denn der Flugverkehr in der Warteschleife SAFFA über der Bodenseeregion habe zugenommen.

Maschinen, die bislang in andere Warteräume geleitet worden seien, flögen nun via SAFFA. Die Wochenend-Flugsperre führt nur zu einer Verlagerung zu Lasten des Landkreises Konstanz, sagte Bussek.

Die zweite Stufe des im vergangenen Jahr zwischen Deutschland und der Schweiz ausgehandelten Fluglärm-Staatsvertrags sieht eine Reduzierung der Flüge über Süddeutschland in mehreren Stufen vor.

An den ersten drei Wochenenden seit dem 27. Oktober hatte die Schweiz von den vertraglichen Ausnahme-Regelungen bei widrigem Wetter und aus Gründen der Sicherheit Gebrauch gemacht. Dies führte zu zahllosen Beschwerden aus dem deutschen Grenzgebiet. Am letzten Wochenende wurde das Nachtflugverbot erstmals weitgehend eingehalten.

Der nach zähem Ringen im vergangenen Jahr ausgehandelte Deutsch- Schweizer Fluglärm-Staatsvertrags sieht eine Reduzierung der Flüge über Süddeutschland in mehreren Stufen vor. Das Abkommen wurde bisher aber von keiner der beiden Seiten ratifiziert.

(bsk/sda)