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Lebenslänglich für Haupttäter im Zürcher «Neugut-Mord»

Mittwoch, 22. November 2000 / 17:03 Uhr

Zürich - Der 54-jährige Haupttäter im so genannten Zürcher Neugut-Mord ist am Mittwoch vom Zürcher Obergericht zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe und Verwahrung auf unbestimmte Zeit verurteilt worden. Das Gericht sprach den Mann wegen Mords, Mordversuchs und qualifizierten Raubs schuldig.

Der Prozess drehte sich um eine Bluttat vom Januar 1997 in der Pension «Neugut», in der Strafgefangene in Halbfreiheit betreut werden. Zusammen mit einem 48-jährigen Komplizen überfiel der Haupttäter die Pension, fesselte den Pensionsleiter und einen zufällig anwesenden Strafgefangenen und verübte den Raub. Anschliessend schoss der Mann auf die beiden Opfer. Der Strafgefangene wurde getötet, der Pensionsleiter aufs Schwerste verletzt. Dieser schied Ende 1997 aus dem Leben.

Der Täter hatte vor dem Überfall mehrfach angekündigt, den verhassten Pensionsleiter töten zu wollen. Das Gericht folgte in seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Anklage und sprach den Täter wegen Mords, Mordversuchs und qualifizierten Raubs für schuldig. Die lebenslange Zuchthausstrafe wird zugunsten einer Verwahrung auf unbestimmte Zeit aufgeschoben.

Die Verteidigung hatte auf vorsätzliche Tötung plädiert und eine Zuchthausstrafe von zwölf Jahren verlangt. Der Mann war geständig und entschuldigte sich vor Gericht bei den Hinterbliebenen der Opfer. Der Mittäter war im September vom Zürcher Geschworenengericht wegen Mordversuchs und qualifizierten Raubs zu 13 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Auch diese Strafe wurde zugunsten der Verwahrung auf unbestimmte Zeit aufgeschoben.
(sda)