Lebenslänglich für Haupttäter im Zürcher «Neugut-Mord» Mittwoch, 22. November 2000 / 17:03 Uhr
Zürich - Der 54-jährige Haupttäter im so genannten
Zürcher Neugut-Mord ist am Mittwoch vom Zürcher Obergericht
zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe und Verwahrung
auf unbestimmte Zeit verurteilt worden. Das Gericht sprach
den Mann wegen Mords, Mordversuchs und qualifizierten Raubs
schuldig.
Der Prozess drehte sich um eine Bluttat vom Januar 1997 in
der Pension «Neugut», in der Strafgefangene in Halbfreiheit
betreut werden. Zusammen mit einem 48-jährigen Komplizen
überfiel der Haupttäter die Pension, fesselte den
Pensionsleiter und einen zufällig anwesenden
Strafgefangenen und verübte den Raub. Anschliessend schoss
der Mann auf die beiden Opfer. Der Strafgefangene wurde
getötet, der Pensionsleiter aufs Schwerste verletzt. Dieser
schied Ende 1997 aus dem Leben.
Der Täter hatte vor dem
Überfall mehrfach angekündigt, den verhassten
Pensionsleiter töten zu wollen.
Das Gericht folgte in seinem Urteil weitgehend dem Antrag
der Anklage und sprach den Täter wegen Mords, Mordversuchs
und qualifizierten Raubs für schuldig. Die lebenslange
Zuchthausstrafe wird zugunsten einer Verwahrung auf
unbestimmte Zeit aufgeschoben.
Die Verteidigung hatte auf
vorsätzliche Tötung plädiert und eine Zuchthausstrafe von
zwölf Jahren verlangt. Der Mann war geständig und
entschuldigte sich vor Gericht bei den Hinterbliebenen der
Opfer.
Der Mittäter war im September vom Zürcher
Geschworenengericht wegen Mordversuchs und qualifizierten
Raubs zu 13 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Auch diese
Strafe wurde zugunsten der Verwahrung auf unbestimmte Zeit
aufgeschoben.(sda)
|