«Maulkorbzwang ist tierschutzwidrig» Dienstag, 21. November 2006 / 12:34 Uhr
Frauenfeld - Der Thurgauer Tierschutzverband ist gegen die Verschärfung des Thurgauer Hundegesetzes und droht mit dem Referendum.
 Das Tragen eines Maulkorbs sei tierschutzwidrig, weil der Hund nicht mehr hecheln könne.
Die Maulkorbpflicht für gefährliche Rassen sei tierschutzwidrig und unnötig.
Werde das letzte Woche von der Thurgauer Regierung vorgestellte Gesetz vom Parlament angenommen, ergreife der Thurgauer Tierschutzverband das Referendum, sagte dessen Präsident Reinhold Zepf an einer Medienorientierung.
Gesundheitliche Schäden
Gemäss dem Gesetzesentwurf müssen potenziell gefährliche Hunde in Zukunft beim Gassi-Gehen im Thurgau einen Maulkorb tragen. Die Maulkorbpflicht soll für 13 Rassen gelten, zum Beispiel für American Staffordshire Terrier, Dobermann, Rottweiler oder Pitbull. Im Thurgau wären rund 700 von 17 000 Hunden betroffen.
Das Tragen eines Maulkorbs sei tierschutzwidrig, weil der Hund nicht mehr hecheln könne, sagt der Tierschutzverband. Dieses Hecheln sei für Hunde die einzige Möglichkeit, die Temperatur auszugleichen. Werde das Hecheln unterbunden, drohten schwere gesundheitliche Schäden, sagte Zepf. (bert/sda)
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