UNGLÜCKSFÄLLE
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Oberarzt in Obwalden schuldig gesprochen

Mittwoch, 25. Mai 2005 / 15:49 Uhr

Sarnen - Das Kantonsgericht Obwalden hat einen ehemaligen Oberarzt des Kantonsspitals der fahrlässigen Tötung schuldig befunden. Mangelnde Sorgfalt hatte 1998 zum Tod einer Frau geführt.

Das Verfahren dauerte fast fünf Jahre.

Kantonsrichter Guido Cotter bestätigte einen Bericht der Neuen Obwaldner Zeitung. Der angeklagte Arzt wurde zu 1000 Franken Busse verurteilt. Das milde Urteil ist laut Cotter auf die lange Verfahrensdauer zurückzuführen.

Eine 29-jährige Frau hatte im Juli 1998 im Kantonspital Obwalden ohne Komplikationen ein Kind geboren. Am Tag danach starb sie im Kantonsspital Luzern an einer schweren Schwangerschaftskrankheit (Hellp-Syndrom).

Verletzung der Sorgfaltspflicht

Die Direktion des Obwaldner Kantonsspital gab damals ein Gutachten zur Schuldfrage in Auftrag. Dieses wurde erst im September 2000 abgeliefert. Es kam zum Schluss, dass der Tod der Frau mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht zurückzuführen sei.

Im Januar 2001 erstattete der damalige Interimsdirektor des Spitals beim Verhöramt Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung. Die Untersuchung dauerte bis im Dezember 2004. Im Februar 2005 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den ehemaligen Oberarzt und zwei damalige Assistenzärztinnen wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung.

Im Urteil befindet das Kantonsgericht den Angeklagten mehrerer Verletzungen der Sorgfaltspflicht für schuldig. Freigesprochen wurden die mitangeklagten damaligen Assistenzärztinnen.

(fest/sda)