RECHT
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Oberstes Gericht weist Kostunica-Einspruch zurück

Mittwoch, 11. Dezember 2002 / 16:52 Uhr
aktualisiert: 17:12 Uhr

Belgrad - Das Oberste Gericht Serbiens hat den Einspruch der Demokratischen Partei Serbiens (DSS) von Vojislav Kostunica gegen die Wahlverzeichnisse bei der Präsidentenwahl zurückgewiesen. Laut der DSS gibt es darin 450 000 bis 600 000 Karteileichen.

Laut der Partei von Kostunica gibt es in den Wahlverzeichnissen 450 000 bis 600 000 Karteileichen.

Die serbische Präsidentenwahl war am Sonntag im zweiten Anlauf erneut an einer zu niedrigen Wahlbeteiligung (45 statt der notwendigen 50 Prozent) gescheitert. Der jugoslawische Staatspräsident Kostunica hatte die Wahl klar gewonnen. Wahlberechtigt waren rund 6,5 Millionen Menschen.

Die serbische Republikswahlkommission bestätigte unterdessen die Ungültigkeit der Wahl wegen niedriger Beteiligung. DSS-Spitzenfunktionär Dragan Marsicanin hat allerdings eine neue Klage beim Obersten Gericht angekündigt.

Dieses Mal will die Partei Einspruch gegen das Endergebnis der Wahl einreichen. Die DSS vertritt den Standpunkt, dass die Endergebnisse nicht veröffentlicht werden dürfen, solange die genaue Zahl der Wahlberechtigten nicht genau festgestellt wurde.

Dass die Wählerverzeichnisse ein Problem sind, ist in Serbien allen politischen Parteien längst bekannt. Allerdings liessen Beobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) wissen, dass die Spielregeln nicht abgeändert werden könnten, wenn einmal das Spiel begonnen habe.

(bsk/sda)