Pensionskasse auch für kleinere Einkommen Freitag, 1. Februar 2002 / 15:54 Uhr aktualisiert: 16:48 Uhr
Bern - Wer mindestens 12'360 Franken pro Jahr verdient, soll mit seinem und dem hälftigem Arbeitgeberbeitrag ein Altersguthaben
ansparen können. Die Sozialkommission des Nationalrates (SGK) hat beschlossen, die Eintrittsschwelle für die 2. Säule zu halbieren.
Bei der 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge
(BVG) folgte die SGK ihrer Subkommission. Ziel ist es, die
Altersvorsorge von Personen mit kleinen Einkommen und
Teilzeitarbeitenden zu stützen, damit sie nicht unter die
Armutsgrenze fallen.
Wie Präsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) mitteilte, beschloss die SGK
mit 16 zu 5 Stimmen, die Einkommensgrenze für das
Pensionskassenobligatorium von 24'720 auf 12'360 Franken im Jahr
oder 1030 Franken pro Monat zu senken. Das ergibt BVG-Mehrkosten
von rund 900 statt 300 Millionen gemäss Vorschlag des Bundesrates.
Mit 13 zu 9 Stimmen lehnte die SGK eine Mittellösung ab, die den
heutigen Schwellenwert von 24'720 lediglich auf 18'540 Franken
senken will.
Mit dem Entscheid der SGK werden nach ihren Berechnungen gegen
50 Prozent der Frauen und an die 35 Prozent der Männer besser
versichert sein. Neu versichert werden 17 Prozent der Frauen und
7 Prozent der Männer.
Der so genannte Umwandlungssatz, der dazu dient, nach Massgabe des
angesparten Altersguthabens die Rente zu berechnen, soll 7,2
stufenweise auf 6,8 Prozent gesenkt werden. Die zeitliche
Staffelung wird noch überprüft.
Die Diskussion der BVG-Revision wird im Februar fortgesetzt. Nach
Angaben von Bortoluzzi lagen bei Beratungsbeginn 115 Einzelanträge
vor.
(kil/sda)
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