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Pensionskasse auch für kleinere Einkommen

Freitag, 1. Februar 2002 / 15:54 Uhr
aktualisiert: 16:48 Uhr

Bern - Wer mindestens 12'360 Franken pro Jahr verdient, soll mit seinem und dem hälftigem Arbeitgeberbeitrag ein Altersguthaben ansparen können. Die Sozialkommission des Nationalrates (SGK) hat beschlossen, die Eintrittsschwelle für die 2. Säule zu halbieren.

Bei der 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) folgte die SGK ihrer Subkommission. Ziel ist es, die Altersvorsorge von Personen mit kleinen Einkommen und Teilzeitarbeitenden zu stützen, damit sie nicht unter die Armutsgrenze fallen.

Wie Präsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) mitteilte, beschloss die SGK mit 16 zu 5 Stimmen, die Einkommensgrenze für das Pensionskassenobligatorium von 24'720 auf 12'360 Franken im Jahr oder 1030 Franken pro Monat zu senken. Das ergibt BVG-Mehrkosten von rund 900 statt 300 Millionen gemäss Vorschlag des Bundesrates.

Mit 13 zu 9 Stimmen lehnte die SGK eine Mittellösung ab, die den heutigen Schwellenwert von 24'720 lediglich auf 18'540 Franken senken will.

Mit dem Entscheid der SGK werden nach ihren Berechnungen gegen 50 Prozent der Frauen und an die 35 Prozent der Männer besser versichert sein. Neu versichert werden 17 Prozent der Frauen und 7 Prozent der Männer.

Der so genannte Umwandlungssatz, der dazu dient, nach Massgabe des angesparten Altersguthabens die Rente zu berechnen, soll 7,2 stufenweise auf 6,8 Prozent gesenkt werden. Die zeitliche Staffelung wird noch überprüft.

Die Diskussion der BVG-Revision wird im Februar fortgesetzt. Nach Angaben von Bortoluzzi lagen bei Beratungsbeginn 115 Einzelanträge vor.
(kil/sda)