UNGLÜCKSFÄLLE
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Pilotenfehler führte zu Absturz einer PC-21 in Buochs

Freitag, 25. August 2006 / 20:17 Uhr

Buochs - Der Absturz eines Prototypen des PC-21 der Pilatus Flugzeugwerke am 13. Januar 2005 in Buochs NW war wegen eines Fehlers des Piloten passiert, der dabei ums Leben kam.

Es gab keine technischen Ursachen für den Unfall.

Zu diesem Schluss ist das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) gekommen.

Zwei PC-21 hatten damals ein Training für ein Kunstflugprogramm durchgeführt. Nach einem Looping berührte eines der militärischen Trainingsflugzeuge mit einem Flügel den Boden und ging in Flammen auf. Der 39-jährige Chef-Testpilot der Pilatus-Flugzeugwerke starb, eine Passantin wurde durch ein Trümmerteil schwer verletzt.

Nach dem Unfall hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vorsichtshalber ein Flugverbot für den zweiten Prototypen erlassen. Dieses Verbot wurde wenige Tage später aufgehoben, weil die ersten Untersuchungen des BFU darauf hinwiesen, dass es keine technischen Ursachen für den Unfall gab.

Piloten hatten Sonderbewilligung vom BAZL

Dies hat das BFU nun bestätigt. Seine Ermittlungen ergaben, dass der Unglückspilot sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf das Annäherungsmanöver an das andere Flugzeug konzentriert hatte. Dabei habe er seine Flughöhe über dem Gelände ausser Acht gelassen. Deshalb stürzte die Maschine beim Flugplatz Buochs ab.

Das am Unfalltag geflogene Kunstflugprogramm sei von beiden Piloten schon früher auf dem Flugplatz Buochs geübt worden, hielt das BFU fest. Die Piloten hätten über eine Sonderbewilligung des BAZL verfügt für die Durchführung von Kunstflügen mit Unterschreitung der gesetzlichen Mindestflughöhe über Grund.

In den zwei Wochen vor dem Unfall habe der Unglückspilot öfters einzeln Tiefflugakrobatik über dem Flugplatz Buochs geübt. Zum Unfall möglicherweise beigetragen hätten eine Beeinträchtigung seines Sehvermögens, der Schwierigkeitsgrad des geflogenen Manövers und die Nichteinhaltung der vereinbarten Flughöhen und Abstände.

(smw/sda)


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